Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Die Gemeinde Altenbuch wird als Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Ausweisung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Einkaufsmarkt“ am Triebweg der Gemeinde Faulbach im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB gehört.

 

Die Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 10.11.2014.

 

Es ist geplant den innerörtlichen EDKA-Markt an den Triebweg an der Ortsumfahrung zu verlagern.

 

Der Verkaufsraum beläuft sich auf insgesamt 1.207,32 m² zuzüglich eines selbstständigen Gastronomiebereichs mit 93,96 m².

 

Eine Stellungnahme der Regierung zur Landesplanung (LEP) liegt der Begründung bei.


Der Gemeinderat von Altenbuch nimmt die Ausweisung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Einkaufsmarkt“ am Triebweg der Gemeinde Faulbach vom 25.09.14 im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis.

 

Bedenken: keine


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0