Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4

Mit Schreiben vom 26.03.2014 legt die Röder-Kommunalberatung GmbH, Veitshöchheim die fortgeschriebenen Gebührenkalkulationen für die Abwasserbeseitigung bzw. Wasserversorgung vor.

Mit dem Jahr 2014 begann bei beiden Einrichtungen ein neuer (wiederum dreijähriger) Kalkulationszeitraum

 

Aus der fortgeschriebenen Kalkulation ist ersichtlich, dass Handlungsbedarf bei der Wasserversorgung besteht. Dies ist auf einen Kalkulationsfehler der Röder Kommunalberatung im Vorjahr zurückzuführen. Die im letzten Jahr ausgesprochene Gebührenabsenkung muss daher zurückgenommen und eine Erhöhung durchgeführt werden.

 

Aus den beigefügten Kalkulationen ergeben sich für die

Wasserversorgung ein Gebührensatz von            2,43 €/m³ und für die

Abwasserbeseitigung „                                   4,29 €/m³.

 

Die vom Stadtrat in 2013 beschlossenen und ab 2014 gültigen Gebührensätze betragen bei der

Wasserversorgung                                           1,50 €/m³

Abwasserbeseitigung                                        4,50 €/m³

 

 

Beim Zweckverband zur Wasserversorgung wurde der Haushalt 2014 ohne eine Änderung des Abgabepreises an die Mitgliedsgemeinden am 26.03.2014 beschlossen. Nach der Finanzplanung des Verbandes ist aus heutiger Sicht auch keine Änderung des derzeitigen Wasserabgabepreises in Höhe von 1,65 €/m³ in den komme den Jahren vorgesehen. Hieraus lässt sich ein – abgesehen von den Schwankungen bei der Jahresabnahmemenge der Stadt – ein relativ konstanter Wert für die Kalkulation ableiten.

 

Beim Abwasserzweckverband stehen hingegen noch Investitionen in größerem Maße an, die zwangsläufig eine höhere Betriebskostenumlagen an den Verband nach sich ziehen. Eine in der Kalkulation berücksichtigte Steigerung der Umlagenzahlung von 117.000 € im Jahre 2013 auf geschätzte 152.000 € im Jahres 2016 ist eher zu gering als zu hoch angesetzt.

Selbst wenn im Jahre 2014 die Baumaßnahmen des Verbandes noch nicht für die Mitglieds-gemeinden kostenwirksam werden, so doch spätestens – dann aber voraussichtlich noch intensiver – ab dem Haushaltsjahr 2015.

Bei gravierenden Gebührenänderungen bleibt es dem Stadtrat daher nach wie vor unbenommen, auch innerhalb eines Kalkulationszeitraumes eine Änderung vorzunehmen. Dies wäre dann mit dem Beginn eines neuen Kalkulationszeitraumes zum 01.01.2015 verbunden.

 

Für Stadtrat Hartmuth Piplat war es nicht ersichtlich, wie es zu solch einem Fehler des Kommunalbüros kommen konnte. Auch bemängelte er, dass dieser Sachverhalt erst jetzt bekanntgegeben wurde, obwohl dies der Verwaltung bereits seit März vorliegt. Er kann aus dem Anschreiben der Röder-Kommunalberatung nicht nachvollziehen, wie die Fehlkalkulation zustande kam.

Bürgermeisterin Claudia Kappes bedauerte zwar auch, dass solch ein Fehler entstanden ist, erwähnte aber auch, dass das Kommunalbüro bisher immer ein zuverlässiger Partner im Bereich Vermögensbuchführung und Kalkulationen gewesen sei.

 

Für Stadtrat Christian Johne ist anhand der Kalkulationstabellen schon ersichtlich, worin der Fehler bestand. Man kann dies jedoch nicht mehr rückgängig machen.

Bgm.´in Kappes bat nun darüber abzustimmen und schlug vor in einer der nächsten Sitzungen einen Vertreter des Kommunalbüros zu bitten, diese Fehlkalkulation vor dem Gremium zu erläutern.

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten hat die fortgeschriebene Gebührenkalkulation der Röder Kommunalberatung GmbH, Veitshöchheim vom 26.03.2014 zur Kenntnis genommen.

Er beschließt den Gebührensatz für die Wasserversorgung zum 01.01.2015 auf 2,45 €/m³ zu erhöhen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

7

4