Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Die Stadt Stadtprozelten wird als Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Ausweisung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Einkaufsmarkt“ am Triebweg der Gemeinde Faulbach im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB gehört.

 

Die Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 10.11.2014.

 

Es ist geplant den innerörtlichen EDKA-Markt an den Triebweg an der Ortsumfahrung zu verlagern.

 

Der Verkaufsraum beläuft sich auf insgesamt 1.207,32 m² zuzüglich eines selbstständigen Gastronomiebereichs mit 93,96 m².

 

Eine Stellungnahme der Regierung zur Landesplanung (LEP) liegt der Begründung bei.

 

Stadtrat Piplat und 3. Bgm. Kroth finden es bedauerlich, dass EDEKA aus dem Zentrum Faulbachs an den Ortsrand verlagert wird.

Für Stadtrat Johne wird gerade für ältere Menschen dann die Versorgung verschlechtert.


Der Stadtrat von Stadtprozelten nimmt die Ausweisung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Einkaufsmarkt“ am Triebweg der Gemeinde Faulbach vom 25.09.14 im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0