Aufgrund des vorangegangenen Beschlusses ist auch die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung zu ändern.
Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt folgende:
Änderungssatzung
der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung
der
Stadt Stadtprozelten
Die Stadt Stadtprozelten erlässt folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung vom 12.01.1995:
§ 1
Die Verbrauchsgebühr gem. § 11 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung wird auf 2,45 € je m³ entnommenen Wassers festgesetzt.
§ 2
Die Satzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt die vorgenannte Satzung auszufertigen und bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungsergebnis: |
||
Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
7 |
4 |