der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabensatzung
der Gemeinde Altenbuch
Die Gemeinde Altenbuch erlässt folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung vom 25.09.1997:
§ 1
Die Verbrauchsgebühr gem. § 11 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung wird auf 4,50 € je m³ entnommenen Wassers festgesetzt.
§ 2
Die Satzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.
Der Bürgermeister wird ermächtigt die vorgenannte Satzung auszufertigen und bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
14 |
13 |
11 |
2 |