Beschluss: Kenntnis genommen

  • Am 10.12.2014 kommt ein Beamter der Kripo Aschaffenburg in die Schule, um über einen möglichen Gebäudeschutz, sowie datenschutzrechtlich unbedenkliche Maßnahmen hierzu zu informieren.

 

  • Der Vorsitzende verlas ein Schreiben eines Schülervaters, worin diese zu niedrige Brüstungshöhe an den Fenstern des 1. und 2. Obergeschosses bemängelt. Weiter beantragte dieser verschließbare Fenstergriffe.

Die Vorschriften besagen für normale Bauten eine Brüstungshöhe von mind. 0,9 m und für Schulen eine Mindesthöhe von 1 m. Laut Aussage des Architekten Stirnweiß  gilt dies aber nicht für Bayern. Hier beträgt die Mindesthöhe auch für Schule 0,9 m.

Die Brüstungshöhe in der Schule Faulbach beträgt tatsächlich 0,96 m.

 

Eine Kostenschätzung für die günstigste Variante, der Einbau von zusätzlichen Schlössern an der Unterseite der Fenster, so dass diese nur noch gekippt werden können, beträgt bei einem Einzelpreis von 22 € zzgl. MwSt. und 92 Fenstern rd. 2.400 €.

 

Grundsätzlich war man sich im Gremium einig, dass nachdem die Mindesthöhe in der Schule eingehalten wird, keine baulichen Veränderungen notwendig sind. In der Schulordnung ist klar geregelt, dass das Besteigen der Fensterbrüstungen untersagt ist und bei Zuwiderhandlung mit einem Verweis der Schulleitung zu ahnden ist. Laut Rektor Keppler wird diese Maßregelung  auch so angewendet.