Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

1. Vors. Wolz gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Gem. § 64 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hat der Verband als Gewässerbenutzer einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen.

 

Bisher war der Klärwerter Herr Dümig (im Ruhestand seit 01.09.14) mit dieser Aufgabe betraut.

 

Mittlerweile ist die Aufgabe des Gewässerschutzbeauftragten kommissarisch von Herrn Christian Fecher von der ABW übernommen worden.

 

Herr Fecher ist noch offiziell zu benennen. Der Beschluss hierüber ist dem Landratsamt Miltenberg – Wasserrecht - vorzulegen.  


Die Verbandsversammlung beschließt, Herrn Christian Fecher von der ABW Wertheim, Mühlenstr. 26, 97877 Wertheim, zum Gewässerschutzbeauftragten des AZV Südspessarts zu benennen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

17

17

17

0