Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

1. Vors. Wolz gab die Vorlage der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis; diese ging dem Gremium mit Anlagen mit der Sitzungsladung zu:

 

Am 01.12.14 fand vor Ort in der Kläranlage noch ein Termin zur Feinabstimmung des 1. Bauabschnitts seitens des Verbandes, der Ingenieure sowie der ABW statt.

 

Diese Zusammenstellung kann der Anlage zum Beschlussvorschlag entnommen werden; ebenso die Gegenüberstellung zur seinerzeitigen Festlegung des 1. Abschnitts vom 25.06.13 zum Vergleich.

Hierüber gab es eine Beschlussfassung am 31.07.13 mit folgendem Wortlaut: „Die Verbandsversammlung beschließt, das Ing.-Büro BDH CONSULT in Hanau mit der Sanierung der Kläranlage Dorfprozelten in der beigefügten Tabellenübersicht mit der laufenden Nr. 1 gekennzeichneten Umfang (4.433.853,91 €) zu beauftragen.

Alternativ hierzu soll der Einbau einer Schlammpresse in die Planung einbezogen werden.“ 

 

Zusätzlich wurden nun für den 1. Bauabschnitt folgende Kostenpunkte neu in Absprache mit ABW vorgesehen:

 

  • zusätzlichen Kosten des Sandwäschers
  • den neuen Kosten der Oberflächengestaltung
  • den neuen Kosten für die ÜSS Entwässerung
  • zuzüglich Zaunanlage
  • abzüglich Toranlage

 

Im Einzelnen kann dies auch dem Besprechungsprotokoll entnommen werden.

 

Mit der Ausschreibung der Maßnahme soll noch im Januar begonnen werden.

Die Submission ist für die KW 16; der Baubeginn ist für Mitte Mai vorgesehen.

 

Verbandsrat Weber sprach die zusätzlichen Kosten für den Sandwäscher an.

 

Herr Rutschmann führte aus, dass man sich die seinerzeitige Festlegung des 1. Bauabschnitts seitens der ABW nochmals angesehen hat und bei zwei Punkten nachgehakt hat. Seiner Ansicht nach sollte es das Ziel der Sanierung sein, zu Modernisieren und auf den Stand der Technik aufzuschließen. Hierbei habe man das Augenmerk auf eine wirtschaftliche und erforderliche Betriebssicherheit gelegt.

 

Das erste Konzept beinhaltete keinen Sandwaschklassierer. Mit diesem könne man Sand aus dem Sandfang von Wasser trennen und den Sand anschließend von schlammhaltigen Stoffen reinigen. Der organische Restanteil würde dann nur bei 3% liegen. Dieser wäre dann auf eine Deponie zu verbringen oder auch als Abdecksand beim Bau zu verwenden.

Der Sandwaschklassierer sei seiner Meinung nach sinnvoll und notwendig.

Die Kosten für den Sandwaschklassierer belaufen sich auf rd. 37.000,00 €, wobei als Ersatz für das alte vorhandene System der Trennung des Sandwassergemisches als reiner Sandklassierer ohnehin rd. 20.000,00 € angefallen wären.

 

Die Installierung einer Anlage zur ÜSS-Entwässerung ist technisch notwendig, da durch rechnerisch fehlendes Belebungsbeckenvolumen die Rückbelastung aus der Schlammbehandlung so gering wie möglich gehalten werden muss. Bei der Voreindickung durch ÜSS-Entwässerung kann das anfallende klare Wasser dann direkt und nahezu ohne Belastung wieder in die Kläranlage zurückgeleitet werden.  Diese Volumenreduzierung wirkt sich direkt auf die Betriebskosten aus. Bei einer Schlammpressung ohne Voreindickung (Volumenreduzierung) entsteht durch den Pressvorgang z.B. mit einer Kammerfilterpresse ein hoch belastetes Filtratwasser, das die Kläranlage im Rücklauf stark belastet. Die Filtratwassermenge wäre ohne Voreindickung doppelt so groß. Insbesondere durch das begrenzte Belebungsbeckenvolumen entsteht ein Risiko zur Einhaltung der Ablaufwerte während der Schlammpressung. Der künftig fehlende große Polder zur Zwischenspeicherung des Filtratwassers macht die Schlammbehandlung nicht einfacher.

 

Einsparpotential sehe Herr Rutschmann noch bei den Drosselschächten; dafür stünde seiner Ansicht nach noch die Betonsanierung aus.

 

1. Vors. Wolz führte aus, dass er sich im Vor-Ort-Termin über diese sinnvolle Investition überzeugen konnte. Zudem spare man sich zukünftig Entsorgungskosten.

 

1. Bgm. Ullrich fragte nach, warum die Fa. bdh seinerzeit bei der ersten Festlegung des 1. Bauabschnitts nicht auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht habe.

 

Herr Rutschmann erklärte, dass diese Option sehr wohl seitens der Fa. bdh angesetzt war; diese aber dem Einsparwillen des Gremiums zum Opfer gefallen sei.

 

1. Bgm. Amend sprach in Bezug auf die ÜSS-Entwässerung, eine Volumenreduzierung bzw. die Dimensionierung der Anlage in Bezug auf die schrumpfende Bevölkerungsentwicklung an.

 

Herr Rutschmann erläuterte das System anhand des Bandeindickers, da die Rückbelastung für die Kläranlage bei der Schlammbehandlung so gering wie möglich gehalten werden muss. Er verwies dabei auf das fehlende Volumen von 700 m³ im Bereich des Wiederbelebungsbeckens. Den Bevölkerungsrückgang sehe er hierbei nicht problematisch.

 

1. Bgm. Hörnig sprach bei der Kostenaufstellung die Erhöhung der Nebenkosten auf 20% an.

 

Herr Rutschmann führte aus, dass dies auf die Änderung der HOAI aus 2013 zurückzuführen sei. Diese beinhaltete eine Steigerung der Ingenieurhonorare. Man sei bemüht, den Kostenansatz so realistisch wie möglich zu halten.

 

Verbandsrat Fleckenstein fragte nach, ob nach dem 1. Bauabschnitt noch weitere folgen und ob diese notwendig oder Luxus seien.

 

Herr Rutschmann erklärte hierzu, dass ein 2. Bauabschnitt nicht für die nächsten Jahre vorgesehen sei. Es sei geplant, den Betrieb der Kläranlage mit dem 1. Bauabschnitt für weitere 5-10 Jahre zu halten. Allerdings gebe es dafür keine Garantie. Er habe einen gewissen Vorbehalt bezüglich des Belebungsbeckens.

Nach 35 Jahren in Betrieb sei die Sanierung der Kläranlage kein Luxus. Man fungiere hier mit dem Mindeststandart bei der Sanierung.

 

1. Vors. Wolz verwies auf die Kostenentwicklung aus 2013.

 

Verbandsrat Schleßmann brachte zum Ausdruck, dass er als langjähriges Verbandsmitglied sich zum ersten Mal gut beraten bei der ABW fühlt. Er plädierte dafür, sich auf die Kompetenz der Fachleute zu verlassen.

 

1. Vors. Wolz und Bgmin. Kappes schlossen sich dieser Ansicht an.

 

1. Bgm. Amend führte aus, dass er Herrn Rutschmann als technischer Fachmann schätzt, aber man bei der Entwässerungsgeschichte für die zu investierenden Kosten für 8-10 Jahre eine Fremdfirma mit der Schlammpressung beauftragen könne. Zudem sehe er in der Aufstockung des Gebäudes anstatt eines Anbaus keine gute Lösung. Die Planung sei im Hochbau nicht ausgereift und die Anlage überfordert in den Dimensionen.

 

Herr Rutschmann erklärte, dass die Rückbelastung aus der Schlammpressung zukünftig mehr ins Gewicht falle. Anstelle des vorhandenen großen Polders, der aus bekannten Gründen aufgegeben wird, sind nur zwei relativ kleine Filtratwasserspeicher geplant. Im Gesamtprojekt waren ursprünglich vier Speicherbehälter vorgesehen. Die Biologie wird  sich ohne entsprechende Schlammbehandlung einer ÜSS- Entwässerung verschlechtern. Die hohe Rückbelastung kann durch das begrenzte Volumen der Kläranlage nicht ausgeglichen werden. Auch ein langsames zudosieren ist aufgrund der fehlenden Zeit und des fehlenden Speichervolumens der Filtratspeicher nicht möglich.

 

1. Vors. Wolz bat 1. Bgm. Amend die Planung nicht wieder in Frage zu stellen. Die entsprechenden Beschlüsse hierzu seien bereits gefasst. Niemand wisse wie lange die Anlage im derzeitigen Zustand noch läuft, man müsse dringend vorwärts gehen. Er betonte, dass die ABW ein neutraler Berater und nicht gewinnorientiert sei.

 

Zum Ende der Diskussion fragte Verbandrat Fleckenstein nach der noch offenen Besichtigungstour durch die Verbandskläranlage.

 

1. Vors. Wolz versicherte, dass eine solche noch stattfinden wird.


Die Verbandsversammlung beschließt, den 1. Bauabschnitt zur Sanierung der Kläranlage im Leistungsumfang vom Ortstermin am 01.12.14 über insgesamt 4.718.924,06 € Brutto festzulegen.

 

Die Ausschreibung des 1. Bauabschnitts soll umgehend erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

17

17

17

0

 

 

Abschließend lud der 1. Vors. Wolz, nachdem mit der heutigen Sitzung auch das Verbandsjahr 2014 offiziell seinen Ausklang findet, zum traditionellen Abschlussessen ins Bistro „Flip“ ein.

 

Ferner bedankte er sich bei seinem Stellvertreter sowie allen Verbandsräten und der ABW für die gute und angenehme Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr und wünschte allen Verbandsräten und ihren Familien ruhige und besinnliche Feiertage und ein gutes, friedvolles Jahr 2015.