Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Im Rahmen der aktuell laufenden Breitbandförderung, besteht die Möglichkeit einer Interkommunalen Zusammenarbeit nach Art.4 KommZG. Durch diese Zusammenarbeit erhöht sich die Fördersumme um 50.000 € pro Gemeinde. (aktuell förderfähige Summe: max. 690.000 €, Fördersatz 90,0%).

 

Es laufen zurzeit Gespräche mit dem Markt Eschau, der Gemeinde Faulbach und der Stadt Stadtprozelten bzgl. einer Zusammenarbeit.

 

Für die Gemeinde entstehen dadurch keine Nachteile, im Gegenteil die Fördersumme erhöht sich auf 740.000 €.

 

Im Hinblick auf den ILEK-Gedanken und der erhöhten Förderung sollte eine solche Vereinbarung geschlossen werden.


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt, mit dem Markt Eschau, der Gemeinde Faulbach und der Stadt Stadtprozelten im Rahmen des Bayerischen Förderprogramms nach der Breitbandrichtlinie, in Kraft getreten am 09.07.2014, interkommunal zusammenzuarbeiten, die hierzu nötigen Planungen miteinander abzustimmen und das Auswahlverfahren in engem zeitlichen Zusammenhang mit den Beteiligten Kommunen unter Hinweis auf das dortige Erschließungsgebiet durchzuführen, wenn dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich ist.

 

Mit dem Markt Eschau, der Gemeinde Faulbach und der Stadt Stadtprozelten wird hierfür dann eine schriftliche Vereinbarung (z.B. „Einfache Arbeitsgemeinschaft“ nach § 4 KommZG) geschlossen.

 

Die federführende Kommune wird in einer Vereinbarung noch festgelegt.

 

Der 1. Bürgermeister Herr Andreas Amend wird ermächtigt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung  mit den Kommunen zu schließen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0