Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Im Rahmen der aktuell laufenden Breitbandförderung, besteht die Möglichkeit einer Interkommunalen Zusammenarbeit nach Art.4 KommZG. Durch diese Zusammenarbeit erhöht sich die Fördersumme um 50.000 € pro Gemeinde. (aktuell förderfähige Summe: max. 580.000 €, Fördersatz 90,0%).

 

Es laufen zurzeit Gespräche mit der Gemeinde Altenbuch, ggf. Markt Eschau und der Gemeinde Faulbach bzgl. einer Zusammenarbeit.

 

Für die Stadt entstehen dadurch keine Nachteile, im Gegenteil die Fördersumme erhöht sich auf 630.000 €.

 

Im Hinblick auf den ILEK-Gedanken und der erhöhten Förderung sollte eine solche Vereinbarung geschlossen werden.

 

Stadtrat Piplat merkte an, dass man den Markt Eschau vorsorglich in die Vertragsfassung mitaufgenommen habe; Eschau sei aber noch bei der Prüfung seiner Möglichkeiten (Option für Wildensee). Er war der Ansicht, dass man durch diesen Zusammenschluss die Effektivität des Verfahrens steigern könne.

Vorrangig ging es darum, die Verbindungsstellen aufzurüsten und Trassen gemeinsam zu nutzen.

 

Auch 2. Bgm. Adamek und Stadtrat Johne sprachen sich für eine Kommunale Zusammenarbeit aus.


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt, mit der Gemeinde Altenbuch, dem Markt Eschau und der Gemeinde Faulbach im Rahmen des Bayerischen Förderprogramms nach der Breitbandrichtlinie, in Kraft getreten am 09.07.2014, interkommunal zusammenzuarbeiten, die hierzu nötigen Planungen miteinander abzustimmen und das Auswahlverfahren in engem zeitlichen Zusammenhang mit den Beteiligten Kommunen unter Hinweis auf das dortige Erschließungsgebiet durchzuführen, wenn dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich ist.

 

Mit der Gemeinde Altenbuch, dem Markt Eschau und  der Gemeinde Faulbach wird hierfür dann eine schriftliche Vereinbarung (z.B. „Einfache Arbeitsgemeinschaft“ nach § 4 KommZG) geschlossen.

 

Es wird innerhalb der Arbeitsgemeinschaft intern festgesetzt, wer als federführende Kommune genannt wird.

 

Die 1. Bürgermeister Frau Claudia Kappes wird ermächtigt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung, laut den Arbeitspapieren vom Dezember 2014, mit den Kommunen zu schließen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0