Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Trieb/ Steinbrunnäcker“ (WA-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

  • Talseitige Traufhöhe erlaubt: 4,00 m – geplant 5,10 m.

 

Zu diesem Bauvorhaben gibt es eine vorangegangene Baugenehmigung Nr. 240/2000. Zu diesem Bauvorhaben wurde die Bodenplatte ausgeführt, doch nicht mit einem Carport überbaut. Allerdings ist das natürliche Gelände bei der bisherigen Errichtung der Bodenplatte bereits abgegraben worden. Somit ergibt sich für den neuen Bauantrag eine höhere Traufhöhe.

 

Hierfür müsste Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Der Lageplan ist aus 04/2014.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben der Familie Ritzler, Steinbrunnstr. 11, 97901 Altenbuch auf dem Grundstück Fl.Nr. 1625/36, Gemarkung Unteraltenbuch zum Umbau eines Einfamilienwohnhauses zu einem Mehrgenerationenhaus mit 3 Wohneinheiten und Erweiterung des Carports zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitung der talseitigen Traufhöhe wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Trieb-/Steinbrunnäcker“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0