Aufgrund einer Änderung des
Kreislaufwirtschaftsgesetztes im Jahr 2013, muss die Zweckvereinbarung „Zweckvereinbarung zur Erfassung von Garten-
und Grünabfällen im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Miltenberg“
aus dem Jahr 1997 geändert werden.
Da die
Gemeinde Altenbuch aktuell auf der Suche nach einem neuem Standort ist. Können
die Änderungen in dem neuen Grüngutplatz eingearbeitet werden.
Hervorzuheben ist das der Landkreis, bei einem nach der Zweckvereinbarung gültigen Grüngutplatz, eine jährliche Aufwandsentschädigung von 1,50 €/Einwohner leistet. Ebenfalls erhält die Gemeinde nach der neuen Zweckvereinbarung für zusätzlich nachgewiesene Personalkosten eine maximal Vergütung von 3.408,00 € /Jahr. (12 €/Stunde).
Der Gemeinderat
von Altenbuch beschließt der „Zweckvereinbarung zur Erfassung von Garten- und
Grünabfällen im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Miltenberg“ in
der Fassung vom 22.09.2014 und der Änderung vom 18.12.2014 zu zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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