Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Aufgrund einer Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetztes im Jahr 2013, muss die Zweckvereinbarung „Zweckvereinbarung zur Erfassung von Garten- und Grünabfällen im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Miltenberg“ aus dem Jahr 1997 geändert werden.

 

Da die Gemeinde Altenbuch aktuell auf der Suche nach einem neuem Standort ist. Können die Änderungen in dem neuen Grüngutplatz eingearbeitet werden.

 

Hervorzuheben ist das der Landkreis, bei einem nach der Zweckvereinbarung gültigen Grüngutplatz, eine jährliche Aufwandsentschädigung von 1,50 €/Einwohner leistet. Ebenfalls erhält die Gemeinde nach der neuen Zweckvereinbarung für zusätzlich nachgewiesene Personalkosten eine maximal Vergütung von 3.408,00 € /Jahr. (12 €/Stunde).


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt der „Zweckvereinbarung zur Erfassung von Garten- und Grünabfällen im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Miltenberg“ in der Fassung vom 22.09.2014 und der Änderung vom 18.12.2014 zu zustimmen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0