Beschluss: Kenntnis genommen

a.    Vorsitzender Marco Birkholz teilte dem Gremium mit, dass betroffene Landwirte, welche im Wasserschutzgebiet der Brunnen 1 und 2 Flächen bewirtschaften, angeschrieben wurden. Darin wurde gebeten keine bentazonhaltigen Spritzmitteln auf diesen Flächen zu verwenden. Gleichzeitig erhielten diese eine Kooperationsvereinbarung, worin dies auch schriftlich festgehalten wird.

 

b.    Der Anhänger des WZV wurde nun doch von den Stadtwerken Wertheim zu einem Kaufpreis von 2.000 € erworben.

 

c.    Bei der Vermessung des Leitungsnetzes und Erstellung einer DLK (digitalen Liegenschaftskarte) konnten die Anschaffungskosten von rund 10.000 € für die digitalen Flurkarten der Gemeinden eingespart werden, da die bei den Mitgliedsgemeinden vorhandenen Flurkarten hierzu verwendet werden können. Die Vermessung fand bereits Mitte Dezember 2014 statt, nun werden die Daten ins Programm eingepflegt.

 

d.    Vor Büro HG wurde ein vom Gesundheitsamt geforderter und mittlerweile auch genehmigter Maßnahmeplan zur Notfallabsicherung der Trinkwasserversorgung erstellt. Auf dieser Basis wurde über die Stadtwerke Wertheim für den Bereich Brunnen 1 und 2 zusätzlich eine Gefährdungsanalyse bei einem möglichen Ausfall der Brunnenpumpen erstellen lassen. Diese ist, aufgrund der Anschaffung der zwei Ersatzpumpen, für sehr gering eingestuft.

 

e.    Zum Thema Biber an der Quelle zur Ersatzwasserversorgung teilt der Vorsitzende mit, dass die Quelle derzeit zur Notfallversorgung derzeit nicht begehbar ist. Trotz des Rohres, welches genau nach dem vorgelegten Regelwerk im Beisein des Biberbeauftragen für Nordbayern eingebaut wurde, ist der Pegel nicht gesunken. Herr Müller vom Landratsamt Miltenberg wurde wieder angeschrieben um weitere geeignete Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung der Ersatzwasserversorgung zu treffen.

Laut Bgm. Dietmar Wolz müsse der Verband der Naturschutzbehörde eine Aufstellung machen, welche Kosten auf den Verband zukämen, falls ein Notfall eintritt und die Quelle als Ersatzwasserversorgung genutzt werden müsse. Hierfür müsste die Behörde eine Kostenzusage erteilen oder über eine Umsiedlung des Bibers nachdenken.

Laut Bgm. Andreas Amend müsse der Wasserpegel um ca. 40-50 cm abgesenkt werden, dann wäre die Quelle wieder frei zugängig.

Vorsitzender Birkholz möchte diese Vorschläge bei einem weiteren Treffen vorbringen und eine passable Lösung finden.