Der 1. Vors. Bieber verwies zum Haushaltsplan auf die ausgehändigten Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2015. Haushaltsplan und Satzung gingen dem Gremium bereits vorab per Email zu.
Haushaltssatzung
des
Schulverbandes
Dorf-/Stadtprozelten
Landkreis
Miltenberg
für
das
Haushaltsjahr 2015
Auf
Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40
Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff
der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit
293.000
Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und
Ausgaben mit 49.500
Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Betriebskostenumlage
1.
Der
durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung
von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 219.400
Euro
festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler
auf die Mitglieder des Schulverbandes
umgelegt(Verwaltungsumlage)
2.
Für
die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
Stand vom 01. Oktober 2014 auf 99 Verbandsschüler
festgesetzt.
3.
Die
Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.216,16 € festgesetzt.
Investitionsumlage
1.
Der
durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung
von
Ausgaben im Vermögenshaushalt
(Umlagesoll wird auf 10.000
Euro
Festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler
auf die Mitglieder des Schulverbandes
Umgelegt (Investitionsumlage).
2.
Für
die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
Stand vom 01. Oktober 2014 auf 99 Verbandsschüler
festgesetzt.
3.
Die
Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 101,01 € festgesetzt.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach
dem Haushaltsplan wird auf
50.000 Euro
festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft
Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Dorfprozelten-Stadtprozelten beschließt den vorgelegten Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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5 |
5 |
0 |