Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Der 1. Vors. Bieber verwies zum Haushaltsplan auf die ausgehändigten Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2015. Haushaltsplan und Satzung gingen dem Gremium bereits vorab per Email zu.

 

 

Haushaltssatzung

 

des

Schulverbandes Dorf-/Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2015

 

Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                          293.000  Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                              49.500  Euro

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

Betriebskostenumlage

1.     Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung

von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf                                                219.400  Euro

festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes

umgelegt(Verwaltungsumlage)

2.     Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem

Stand vom 01. Oktober 2014 auf 99 Verbandsschüler festgesetzt.

3.     Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.216,16 € festgesetzt.

 

Investitionsumlage

1.     Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von

Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll wird auf                                                           10.000  Euro

Festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes

Umgelegt (Investitionsumlage).

2.     Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem

Stand vom 01. Oktober 2014 auf 99 Verbandsschüler festgesetzt.

3.     Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 101,01 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                                                           50.000 Euro

festgesetzt.

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft


Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Dorfprozelten-Stadtprozelten beschließt den vorgelegten Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

5

5

5

0