Nachtrag: 02.03.2015 Nummer 2
Sitzung: 26.02.2015 Gemeinderat Altenbuch
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Bei der Anpassung der GeschO an das gemeinsame Mitteilungsblatt kamen rechtliche Fragen auf, die in Rücksprache mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Miltenberg geklärt wurden. Hierbei wurde festgestellt, dass sobald die Gemeinde ein amtliches Mitteilungsblatt hat, auch zwingend dort die Satzungen und Verordnung amtlich bekannt (veröffentlichen) muss. Eine Auswahl der Veröffentlichungsmöglichkeiten ist nur gegeben, wenn die Gemeinde kein amtliches Mitteilungsblatt führt.
Auch das gemeinsame Mitteilungsblatt erfüllt diese Vorgaben für ein amtliches Mitteilungsblatt – die GeschO ist deshalb anzupassen.
Der Gemeinderat von Altenbuch ändert seine Geschäftsordnung wie folgt:
§ 31 der Geschäftsordnung erhält folgende Neufassung:
§ 31
Art der Bekanntmachung
Satzungen und Verordnungen werden durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Altenbuch amtlich bekannt gemacht.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
12 |
12 |
0 |