Nachtrag: 02.03.2015 Nummer 2

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Bei der Anpassung der GeschO an das gemeinsame Mitteilungsblatt kamen rechtliche Fragen auf, die in Rücksprache mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Miltenberg geklärt wurden. Hierbei wurde festgestellt, dass sobald die Gemeinde ein amtliches Mitteilungsblatt hat, auch zwingend dort die Satzungen und Verordnung amtlich bekannt (veröffentlichen) muss. Eine Auswahl der Veröffentlichungsmöglichkeiten ist nur gegeben, wenn die Gemeinde kein amtliches Mitteilungsblatt führt.

 

Auch das gemeinsame Mitteilungsblatt erfüllt diese Vorgaben für ein amtliches Mitteilungsblatt – die GeschO ist deshalb anzupassen.


Der Gemeinderat von Altenbuch ändert seine Geschäftsordnung wie folgt:

 

§ 31 der Geschäftsordnung erhält folgende Neufassung:

 

§ 31

 

Art der Bekanntmachung

 

Satzungen und Verordnungen werden durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Altenbuch amtlich bekannt gemacht.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0