Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Im Schreiben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt vom 26.01.2015 wird mitgeteilt, dass alle 20 Jahre die Bewirtschaftungsdaten durch eine „mittelfristige Forstbetriebsplanung“ erhoben und festgelegt (Staatsaufgabe) werden. Diese Planung, die im Jahr 2005 durchgeführt wurde, ist nach 10 Jahren, also im Jahr 2015, durch die Untere Forstbehörde zu überprüfen (§ 4 Abs. 2 KWaldV). Dabei soll festgestellt werden, ob die Planungsbasis des Jahres 2005 auch für den Zeitraum 2016 bis 2025 beibehalten werden kann.

 

Die Überprüfung hat folgendes Ergebnis erbracht:

 

1.    In den vergangenen Jahren sind größere Flächenänderungen eingetreten (Ausweisung des Ruheforstes, Waldtausch Neuenbuch).

2.    Die Einschlagsmengen in den Endnutzungsbeständen können nach Aussage des Revierleiters Boxan in den kommenden 10 Jahren nicht mehr in gleichem Umfang erbracht werden.

3.    In den Vornutzungsbeständen sind Umlaufzeiten und Hiebsätze zu überprüfen.

 

Aufgrund des Umfangs der erforderlichen Arbeiten zur Forsteinrichtungs-Revision mit Kartenkorrekturen, Hiebsatzüberprüfung und –neuerstellung wird der Einsatz eines forstlichen Sachverständigen erforderlich. Den Regelungen zur Erstellung der Forstbetriebsplanung entsprechend, werden alle Verfahrensschritte in Einvernehmen mit der Stadt erfolgen.

 

Folgende Verfahrensschritte sind erforderlich:

 

1.    Beschluss des Stadtrates zur Durchführung der Forsteinrichtungs-Revision. Die Revision wird im Einvernehmen mit der Stadt von einem freiberuflich tätigen Sachverständigen im Auftrag der Unteren Forstbehörde erstellt (§ 2 KWaldV). Die dabei anfallenden Kosten in einer voraussichtlichen Höhe von 14.000.-  bis 17.000.- € werden vom Freistaat Bayern vorfinanziert. Die Stadt entrichtet für die Durchführung der Revision einen Beitrag von 50 % der dem Staat entstehenden Kosten (Art. 19 Abs. 2 BayWaldG) nach Abschluss des Verfahrens.

2.    Die Angebotseinholung erfolgt danach durch die Untere Forstbehörde. Die Sachverständigenauswahl erfolgt wiederum in Einvernehmen.

3.    Eingeleitet wird die Revision mit einer Grundlagenbesprechung und schließt mit einer Abschlussbesprechung ab. Diese sollte spätestens im Herbst 2015 erfolgen.

4.    Die neuen Planvorgaben für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes werden danach für die kommenden 10 Jahre von der Unteren Forstbehörde für verbindlich erklärt.

 

 

Auch Stadtrat und Forstdirektor Walter Adamek bestätigte die Notwendigkeit der Maßnahme.


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt die Durchführung der Forsteinrichtungs-Revision. Die Revision wird im Einvernehmen mit der Stadt von einem freiberuflich tätigen Sachverständigen im Auftrag der Unteren Forstbehörde erstellt (§ 2 KWaldV). Die dabei anfallenden Kosten in einer voraussichtlichen Höhe von 14.000.-  bis 17.000.- € werden vom Freistaat Bayern vorfinanziert. Die Stadt entrichtet für die Durchführung der Revision einen Beitrag von 50 % der dem Staat entstehenden Kosten (Art. 19 Abs. 2 BayWaldG) nach Abschluss des Verfahrens.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0