Im Schreiben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Karlstadt vom 26.01.2015 wird mitgeteilt, dass alle 20 Jahre die Bewirtschaftungsdaten
durch eine „mittelfristige Forstbetriebsplanung“ erhoben und festgelegt
(Staatsaufgabe) werden. Diese Planung, die im Jahr 2005 durchgeführt wurde, ist
nach 10 Jahren, also im Jahr 2015, durch die Untere Forstbehörde zu überprüfen
(§ 4 Abs. 2 KWaldV). Dabei soll festgestellt werden, ob die Planungsbasis des
Jahres 2005 auch für den Zeitraum 2016 bis 2025 beibehalten werden kann.
Die Überprüfung hat folgendes Ergebnis erbracht:
1.
In den
vergangenen Jahren sind größere Flächenänderungen eingetreten (Ausweisung des
Ruheforstes, Waldtausch Neuenbuch).
2.
Die
Einschlagsmengen in den Endnutzungsbeständen können nach Aussage des Revierleiters
Boxan in den kommenden 10 Jahren nicht mehr in gleichem Umfang erbracht werden.
3.
In den
Vornutzungsbeständen sind Umlaufzeiten und Hiebsätze zu überprüfen.
Aufgrund des Umfangs der erforderlichen Arbeiten zur
Forsteinrichtungs-Revision mit Kartenkorrekturen, Hiebsatzüberprüfung und
–neuerstellung wird der Einsatz eines forstlichen Sachverständigen
erforderlich. Den Regelungen zur Erstellung der Forstbetriebsplanung
entsprechend, werden alle Verfahrensschritte in Einvernehmen mit der Stadt
erfolgen.
Folgende
Verfahrensschritte sind erforderlich:
1.
Beschluss
des Stadtrates zur Durchführung der Forsteinrichtungs-Revision. Die Revision
wird im Einvernehmen mit der Stadt von einem freiberuflich tätigen
Sachverständigen im Auftrag der Unteren Forstbehörde erstellt (§ 2 KWaldV). Die
dabei anfallenden Kosten in einer voraussichtlichen Höhe von 14.000.- bis 17.000.- € werden vom Freistaat Bayern
vorfinanziert. Die Stadt entrichtet für die Durchführung der Revision einen
Beitrag von 50 % der dem Staat entstehenden Kosten (Art. 19 Abs. 2 BayWaldG)
nach Abschluss des Verfahrens.
2.
Die
Angebotseinholung erfolgt danach durch die Untere Forstbehörde. Die
Sachverständigenauswahl erfolgt wiederum in Einvernehmen.
3.
Eingeleitet
wird die Revision mit einer Grundlagenbesprechung und schließt mit einer Abschlussbesprechung
ab. Diese sollte spätestens im Herbst 2015 erfolgen.
4.
Die
neuen Planvorgaben für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes werden danach für
die kommenden 10 Jahre von der Unteren Forstbehörde für verbindlich erklärt.
Auch Stadtrat und Forstdirektor Walter Adamek bestätigte die Notwendigkeit der Maßnahme.
Der Stadtrat von Stadtprozelten
beschließt die Durchführung der Forsteinrichtungs-Revision. Die Revision wird
im Einvernehmen mit der Stadt von einem freiberuflich tätigen Sachverständigen
im Auftrag der Unteren Forstbehörde erstellt (§ 2 KWaldV). Die dabei
anfallenden Kosten in einer voraussichtlichen Höhe von 14.000.- bis 17.000.- € werden vom Freistaat Bayern
vorfinanziert. Die Stadt entrichtet für die Durchführung der Revision einen
Beitrag von 50 % der dem Staat entstehenden Kosten (Art. 19 Abs. 2 BayWaldG)
nach Abschluss des Verfahrens.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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