Mit Schreiben vom 25.02.15 teilt die Regierung von Unterfranken mit, dass die Notwendigkeit eines dritten Stellplatzes aus fachtechnischer Sicht nur anerkannt werden kann, wenn dieser Stellplatz innerhalb von fünf Jahren nach Baubeginn mit einem bedarfsnotwendigen Feuerwehrfahrzeug belegt wird.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass mit dem Bau der Maßnahme (auch eigene Leistungen) erst nach Erteilung eines förmlichen Bewilligungsbescheides bzw. vorzeitigen Baubeginn begonnen werden darf. Ansonsten droht der Verlust der Förderung.
Weiterhin legen wir die Mitteilung des Kreisbrandrates (Email vom 01.03.15) bei, indem auf die erhöhte Förderung eingegangen wird. Auch hier kann die Gemeinde Altenbuch noch teilnehmen, Voraussetzung hierfür ist ebenfalls der noch nicht erfolgte Baubeginn bei Rechtskraft der neuen Förderrichtlinie.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungsergebnis: |
||
Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
12 |
11 |
1 |