Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 1

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker“ (WA-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

  • Die bergseitige Wandhöhe der Garage wird überschritten; erlaubt: 3,50 m – geplant: 5,30 m

 

Die Abstandsfläche zum Gehweg wird um 7 cm zur Wegmitte hin auf 2,68 m Länge überschritten. Die Abstandsflächen werden seitens des LRA geprüft und evtl. befreit.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

Der Gemeinderat nahm Einsicht in die Planunterlagen.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben der Eheleute Fleckenstein Frank und Kathrin zum Dachgeschossumbau, Schaffung eines Kinderzimmers im vorhandenen Dachraum der Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 111/6, Gemarkung Unteraltenbuch zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitungen der Wandhöhe der Garage bergseits wird gem. § 36 Abs. 2 BauGB Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker“ erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0

 

3. Bgm. Fleckenstein schied gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung aus.