Sitzung: 22.04.2015 Gemeinderat Altenbuch
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 1
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker“ (WA-Gebiet).
Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:
- Die bergseitige Wandhöhe der Garage wird überschritten; erlaubt: 3,50 m – geplant: 5,30 m
Die Abstandsfläche zum Gehweg wird um 7 cm zur Wegmitte hin auf 2,68 m Länge überschritten. Die Abstandsflächen werden seitens des LRA geprüft und evtl. befreit.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Gemeinderat nahm Einsicht in die Planunterlagen.
Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben der Eheleute Fleckenstein Frank und Kathrin zum Dachgeschossumbau, Schaffung eines Kinderzimmers im vorhandenen Dachraum der Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 111/6, Gemarkung Unteraltenbuch zu.
Hinsichtlich der Überschreitungen der Wandhöhe der Garage bergseits wird gem. § 36 Abs. 2 BauGB Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker“ erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
12 |
12 |
0 |
3. Bgm. Fleckenstein schied gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung aus.