Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 10

Nachdem die erste Bauanfrage nicht erfolgsversprechend war; wurde eine Ersatzfläche am Parkplatz Richtung Wildensee, schräg gegenüber der ersten Fläche, gefunden. Deshalb muss der Bauantrag nochmals neu behandelt werden. Der alte Bauantrag wird mit Genehmigung des jetzigen Antrages hinfällig.

 

Zu diesem Bauantrag sind Ausgleichsmaßnahmen (Naturschutz) zu leisten.

Diese können durch Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2704, Gemarkung Unteraltenbuch (alter Hochbehälter).

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB.

 

Grundsätzlich ist der Außenbereich von Bebauung freizuhalten, es sei denn, dass das Bauvorhaben einer Privilegierung unterliegt. Diese könnte ggf. aus § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB hergeleitet werden.

 

Ansonsten dürfte das Bauvorhaben die öffentlichen Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung muss gesichert sein.

 

Der Flächennutzungsplan weißt hierfür landwirtschaftliche Flächen/Wiese aus; ist aber schon fast mit Wald überwachsen.

 

Das Bauvorhaben liegt im Naturpark Spessart und an der MIL 26.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.

 

Der Gemeinderat nahm Einsicht in die Planunterlagen.

 

Gemeinderat Hirsch fragte nach, wieso die Nachbarunterschriften unvollständig seien.

Bgm. Amend erläuterte, dass folglich ein Nachbargrundstücksbesitzer gegen die Errichtung sei.

 

Gemeinderat Geis bat, den Gemeinderat über eine Geschwindigkeitsbegrenzung nachzudenken, da die Errichtung des Grüngutplatzes eine zusätzliche Gefahr für den Straßenverkehr beinhalte. Nach eingehender Diskussion über den Standort und die Gefahren kam keine Einigung zustande.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt der Errichtung eines gemeindlichen Grüngutplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 322, Gemarkung Oberaltenbuch zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

3

10

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.