Den Gremiumsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung der Haushaltsplan, die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2015, sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes übermittelt. Hierzu wird Bezug genommen.
Aufgrund der gewährten Stabilisierungshilfe musste bis zum 31.03.2015 die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes erarbeitet und über das Landratsamt Miltenberg der Regierung von Unterfranken vorgelegt werden.
Haushaltssatzung
der Gemeinde
Altenbuch
Landkreis
Miltenberg
für
das
Haushaltsjahr 2015
Auf
Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Altenbuch
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit
festgesetzt;
er
schließt
im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit
2.050.900 €
und
im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 1.239.200 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1)
Grundsteuer
a)
Für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 360
v.H.
b)
Für
die Grundstücke 360
v.H.
2)
Gewerbesteuer 360
v.H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach
dem Haushaltsplan wird auf 300.000 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft
Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt den vorgelegten Haushaltsplan, sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015. Er nimmt das Haushaltskonsolidierungskonzept zur Kenntnis und stimmt dem zu.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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