Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

 

Den Gremiumsmitgliedern wurde vorab, zur Vorbereitung der Haushaltsplan, die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2015, sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes ausgehändigt. Hierzu wird Bezug genommen.

Aufgrund der gewährten Stabilisierungshilfe musste bis zum 31.03.2015 die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes erarbeitet und über das Landratsamt Miltenberg der Regierung von Unterfranken vorgelegt werden.

 

Bürgermeisterin Kappes stellte deutlich heraus, dass trotz der sparsamen Haushaltsführung die nötigen Investitionsmaßnahmen nicht außer Acht gelassen werden können. Gegenüber den Vorjahren können ab diesem Haushaltsjahr die Mindestzuführungen vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt getätigt werden.

 

Gerade aufgrund der erforderlichen Investitionsmaßnahmen wird auch weiterhin versucht die staatlichen Hilfen in Form der Stabilisierungshilfe in Anspruch zu nehmen.

 

2. Bgm. Adamek gab seine Stellungnahme für die CSU-Fraktion dem Stadtrat zur Kenntnis. Er beurteilte den vorgelegten Haushalt trotz seiner Investitionsmaßnahmen dennoch als weiterhin sparsam und auf die wirklich notwendigen Maßnahmen beschränkt. Haushaltsdisziplin und Augenmaß wird in diesem Haushaltsplanentwurf nach seiner Meinung an den Tag gelegt.

 

Stadtrat Piplat beurteilte für die SPD-Fraktion den Haushaltsplanentwurf. Mit den Ansätzen im  Haushaltsplanentwurf ist die SPD-Fraktion aufgrund der überwiegend positiven Elemente einverstanden, jedoch müsse bei den Beschlussfassungen über die Ausführung der Investitionen, vor allem beim Umbau des Bauhofes und dem damit beauftragten Ingenieur-Büro, noch intensiver diskutiert werden.

 

Anschließend verlas der Kämmerer zur Beschlussfassung die nachfolgende

 

 

Haushaltssatzung

 

der Stadt Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2015

 

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Stadtprozelten  folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                      2.904.700 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                    1.934.300 €

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-

fördermaßnahmen wird auf                                                                                        265.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1)    Grundsteuer

a)    Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                           360 v.H.

b)    Für die Grundstücke   (B)                                                                   360 v.H.

 

2)    Gewerbesteuer                                                                                         380 v.H.

 

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                            480.000 €

festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft

 

 

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt den vorgelegten Haushaltsplan, sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015. Er nimmt das Haushaltskonsolidierungskonzept zur Kenntnis und bekräftigt auch weiterhin die Selbstbeschränkung, nur für notwendige Pflichtaufgaben, Darlehen aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

10

10

0