Den Gremiumsmitgliedern wurde vorab, zur Vorbereitung der Haushaltsplan, die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2015, sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes ausgehändigt. Hierzu wird Bezug genommen.
Aufgrund der gewährten Stabilisierungshilfe musste bis zum 31.03.2015 die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes erarbeitet und über das Landratsamt Miltenberg der Regierung von Unterfranken vorgelegt werden.
Bürgermeisterin Kappes stellte deutlich heraus, dass trotz der sparsamen Haushaltsführung die nötigen Investitionsmaßnahmen nicht außer Acht gelassen werden können. Gegenüber den Vorjahren können ab diesem Haushaltsjahr die Mindestzuführungen vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt getätigt werden.
Gerade aufgrund der erforderlichen Investitionsmaßnahmen wird auch weiterhin versucht die staatlichen Hilfen in Form der Stabilisierungshilfe in Anspruch zu nehmen.
2. Bgm. Adamek gab seine Stellungnahme für die CSU-Fraktion dem Stadtrat zur Kenntnis. Er beurteilte den vorgelegten Haushalt trotz seiner Investitionsmaßnahmen dennoch als weiterhin sparsam und auf die wirklich notwendigen Maßnahmen beschränkt. Haushaltsdisziplin und Augenmaß wird in diesem Haushaltsplanentwurf nach seiner Meinung an den Tag gelegt.
Stadtrat Piplat beurteilte für die SPD-Fraktion den Haushaltsplanentwurf. Mit den Ansätzen im Haushaltsplanentwurf ist die SPD-Fraktion aufgrund der überwiegend positiven Elemente einverstanden, jedoch müsse bei den Beschlussfassungen über die Ausführung der Investitionen, vor allem beim Umbau des Bauhofes und dem damit beauftragten Ingenieur-Büro, noch intensiver diskutiert werden.
Anschließend verlas der Kämmerer zur Beschlussfassung die nachfolgende
Haushaltssatzung
der Stadt
Stadtprozelten
Landkreis
Miltenberg
für
das
Haushaltsjahr 2015
Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung
(GO) erlässt die Stadt Stadtprozelten folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit
2.904.700 €
und
im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit
1.934.300 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-
fördermaßnahmen wird auf 265.000 €
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1)
Grundsteuer
a)
Für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360 v.H.
b)
Für
die Grundstücke (B) 360
v.H.
2)
Gewerbesteuer 380
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf
480.000 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft
Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt den vorgelegten Haushaltsplan, sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015. Er nimmt das Haushaltskonsolidierungskonzept zur Kenntnis und bekräftigt auch weiterhin die Selbstbeschränkung, nur für notwendige Pflichtaufgaben, Darlehen aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
10 |
10 |
0 |