Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Frau Schwab möchte das vorhandene Gebäude abreißen (Ober- und Dachgeschoss). Das Keller- bzw. Erdgeschoss bleibt erhalten. Auf drei Außenwänden soll das neue Haus errichtet werden.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Gesamtbebauungsplanes „Neuenbuch II“ (MDb-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

  • Die Zahl der Vollgeschosse wird überschritten; erlaubt sind U+1 – geplant sind U + II.
  • Die Dachneigung wird unterschritten; erlaubt sind 35 – 45°; geplant sind 18°.
  • Die Traufhöhe wird überschritten; erlaubt sind 6,50 m – geplant sind 7,50 m.
  • Die Dacheindeckung ist aus dunklem Material, erlaubt ist rotes oder rotbraunes Ziegelmaterial.
  • Die Höhe des Kniestockes wird überschritten; erlaubt sind 0,30 m – geplant sind 2,20 m.

 

Hinsichtlich der Über-/Unterschreitunen müsste Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

Es ist anzumerken, dass trotz der zahlreichen Befreiungen, sich das Bauvorhaben in den Bestand optisch einfügt.

 

Es könnte möglich sein, dass das Landratsamt Miltenberg eine Änderung des Bebauungsplanes fordert.

 

Der Stadtrat nahm Einsicht in die Planunterlagen.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt der Bauvoranfrage von Frau Schwab Carina, Rosenstr. 22, 97909 Stadtprozelten-Neuenbuch zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 428, Gemarkung Neuenbuch zu.

 

Hinsichtlich der Über-/Unterschreitungen des Gesamtbebauungsplanes „Neuenbuch II“ bezüglich der Zahl der Vollgeschosse, Kniestock, der Dachneigung, der Dacheindeckung und der Traufhöhe wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

10

10

0