Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

Der Vorsitzende Birkholz begrüßte alle Gremiumsmitglieder und Gäste und gab das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt an den Kämmerer, Herr Schlegel, weiter.

 

Dieser verwies auf die Zahlen und Ausführungen der vorab zur Vorbereitung übermittelten Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2015, sowie dem Haushaltsplanentwurf.

 

Fragen aus dem Gremium zu einzelnen Positionen im Haushaltsplan wurden beantwortet.

 

Zur Anfrage von Simon Karl, ob nicht Ansparungen zur Ableistung von Verbindlichkeiten getätigt werden können, wurde mitgeteilt, dass der Zweckverband zur Wasserversorgung ausschließlich kostendeckende Einrichtungen betreut, welche über Gebührenbeiträge von den Bürgern letztendlich finanziert werden. Somit dürfen auch nur die tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet werden. Ansparungen dürfen keine getätigt werden. Sofern ein Überschussbetrag zum Jahresende erwirtschaftet wurde, muss dieser auch dem folgenden Haushalt gutgeschrieben werden. Sondertilgungen sind aufgrund von festgeschriebenen Zinslaufzeiten ebenfalls nicht möglich.

 

Im Anschluss verlas der Kämmerer die folgende

 

 

Haushaltssatzung

 

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe 

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2015

 

 

Auf Grund der Art 41 Abs. 1  des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)  und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband  folgende Haushaltssatzung

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit           945.400          

und

im Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit            418.500                    

ab.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf                                           70.000 

festgesetzt

 

                                                          § 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

1.    Betriebskostenumlage

 

Die Betriebskostenumlage wird über den jeweiligen Gebührensatz der abgenommenen Wassermenge der Mitgliedsgemeinden erhoben. Der Gebührensatz beträgt in der Zeit vom 01.01.2015 bis einschl. 31.12.2015   1,95 Euro + 7 % MWSt.

 

 

2.    Investitionsumlage

 

Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf 25.000 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist lt. Verbandssatzung das Verhältnis der im letzten Jahr im Gebiet der einzelnen Verbandsmitglieder abgenommenen Wassermenge.

 

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf                                     150.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 7

 

Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.

 

 


Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe beschließt den vorgelegten Haushaltsplan, sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0