Sitzung: 15.06.2015 Zweckverbandsversammlung WZV
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0
Der Vorsitzende Birkholz begrüßte alle Gremiumsmitglieder und Gäste und gab das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt an den Kämmerer, Herr Schlegel, weiter.
Dieser verwies auf die Zahlen und Ausführungen der vorab zur Vorbereitung übermittelten Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2015, sowie dem Haushaltsplanentwurf.
Fragen aus dem Gremium zu einzelnen Positionen im Haushaltsplan wurden beantwortet.
Zur Anfrage von Simon Karl, ob nicht Ansparungen zur Ableistung von Verbindlichkeiten getätigt werden können, wurde mitgeteilt, dass der Zweckverband zur Wasserversorgung ausschließlich kostendeckende Einrichtungen betreut, welche über Gebührenbeiträge von den Bürgern letztendlich finanziert werden. Somit dürfen auch nur die tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet werden. Ansparungen dürfen keine getätigt werden. Sofern ein Überschussbetrag zum Jahresende erwirtschaftet wurde, muss dieser auch dem folgenden Haushalt gutgeschrieben werden. Sondertilgungen sind aufgrund von festgeschriebenen Zinslaufzeiten ebenfalls nicht möglich.
Im Anschluss verlas der Kämmerer die folgende
Haushaltssatzung
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der
Stadtprozeltener Gruppe
Landkreis Miltenberg
für
das Haushaltsjahr 2015
Auf Grund der Art 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 945.400 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 418.500 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 70.000 €
festgesetzt
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1.
Betriebskostenumlage
Die Betriebskostenumlage wird über den jeweiligen Gebührensatz der abgenommenen Wassermenge der Mitgliedsgemeinden erhoben. Der Gebührensatz beträgt in der Zeit vom 01.01.2015 bis einschl. 31.12.2015 1,95 Euro + 7 % MWSt.
2.
Investitionsumlage
Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf 25.000 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist lt. Verbandssatzung das Verhältnis der im letzten Jahr im Gebiet der einzelnen Verbandsmitglieder abgenommenen Wassermenge.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe beschließt den vorgelegten Haushaltsplan, sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
12 |
12 |
0 |