Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis.

 

Die Öffentliche Auslegung + Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 02.04.-04.05.15 statt.

 

Es liegt nur eine zu behandelnde Stellungnahme des Landratsamtes Miltenberg vom 17.04.15 vor:

 

„zu der im Betreff genannten Planung nimmt das Landratsamt Miltenberg als Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung:

 

Mit der Änderung des o.g. Bebauungsplanes besteht aus bauleitplanerischer und bauordnungs-rechtlicher Sicht Einverständnis, sofern noch Folgendes beachtet wird:

 

Die in der schematischen Darstellung angegebene talseitige Wandhöhe für den Haustyp E + D und die textliche Festlegung sind nicht identisch 4,5 m/5,5 m. Weiterhin ist die Zuordnung der Wandhöhen nicht eindeutig definiert. Die angegebenen Wandhöhen sind nicht ohne das Schema verständlich, da nicht klar hervorgeht worauf sich welche Wandhöhe bezieht.

 

Für ein leichteres Verständnis und um Planungsfehler zu vermeiden, sind die Änderungen in den bestehenden Bebauungsplan noch einzuarbeiten und in der Begründung anzupassen.

 

Die intern zu beteiligenden Fachstellen der Sachgebiete Natur- und Landschaftsschutz sowie Immissionsschutz haben der Änderung zugestimmt.“

 

Die gewünschten formellen Änderungen wurden bereits in dem vorliegenden Änderungsentwurf eingearbeitet.

 

Mit den Anpassungen bestand im Stadtrat Einverständnis.

 

Nach dieser Abhandlung kann der Bebauungsplanentwurf als Satzung beschlossen und veröffentlicht werden.


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt aufgrund der §§ 9 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), den vom Architekturbüro Johann & Eck, Erfstr. 31a, 63927 Bürgstadt, gefertigten Planung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ringstraße“ vom 30.04.2015 mit Begründung, einschließlich der oben genannten Änderungen (lt. Stellungnahme des Landratsamtes vom 14.04.15), als Satzung.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0