Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Zur Vorstellung des Haushaltsplanentwurfes übergab der Vorsitzenden dem Kämmerer Herr Schlegel das Wort.

 

Dieser teilte dem Gremium neben den bereits bekannten Vorbemerkungen zum Haushaltsplanentwurf noch mit, dass gegenüber dem Haushalt 2014 in den Bereichen „Entgelte für die Beschäftigten“ (+ 15 %) und „Zuführung zum Vermögenshaushalt“ (+ 39 %) eine Steigerung der Kosten entstanden ist. Ein weiterer wichtiger Faktor für die Umlageberechnung ist die Anzahl der Kinder zum Schuljahresanfang. Nachdem die Schülerzahl zum Vorjahr um 28 Kinder gesunken ist, erhöhen sich automatisch die Umlagebeiträge der Mitgliedsgemeinden.

 

Auf die Frage von Bürgermeisterin Claudia Kappes, wieso die Schülerzahl zum Vorjahr so gravierend gesunken sei, teilte Rektor Keppler mit, dass die Geburtsjahre 2007 und 2008 schwache Jahrgänge waren. Ab dem nächsten Schuljahr verbessern sich die Zahlen wieder. Auch Bgm. Andreas Amend bestätigte diese Zahlen.

 

Bürgermeister Amend ist der Ansicht, dass die pro-Schüler-Umlagezahl von rd. 3.200 € im Vergleich zu anderen Schulen viel zu hoch ist. Ihm ist klar, dass das Schulschwimmbad einen großen Anteil der Umlage ausmacht, möchte aber genauso wenig darauf verzichten, wie die anderen Gremiumsmitglieder. Jedoch müsse man für die Zukunft zusammensitzen und über Kostensenkungen reden.  Hierzu könnte ein Konsolidierungskonzept erstellt werden. Auch über ein anderes Betriebsmodell für den Schwimmbadbetrieb sollte nachgedacht werden.

 

Im Anschluss wurde die nachfolgende Haushaltssatzung verlesen:

 

 

Haushaltssatzung

 

des

Schulverbandes Faulbach

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2015

 

Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                             1.008.900  Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                                  281.700  Euro

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-

maßnahmen wird auf                                                                                                                                             100.000 Euro

festgesetzt

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

Betriebskostenumlage

1.     Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung

von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf                                                         804.000 Euro

festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes

umgelegt (Verwaltungsumlage),

2.     Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem

Stand vom 01. Oktober 2014 auf 250 Verbandsschüler festgesetzt,

3.     Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 3.216,00 € festgesetzt.

 

Investitionsumlage

1.     Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von

Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll)  wird auf                                                                   20.000  Euro

festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes

Umgelegt (Investitionsumlage),

2.     Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem

Stand vom 01. Oktober 2014 auf 250 Verbandsschüler festgesetzt,

3.     Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 80,00 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                                                                     150.000 Euro

festgesetzt.

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft

 


Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Faulbach beschließt den vorgelegten Haushaltsplan, sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

7

7

7

0