Zur Vorstellung des Haushaltsplanentwurfes übergab der Vorsitzenden dem Kämmerer Herr Schlegel das Wort.
Dieser teilte dem Gremium neben den bereits bekannten Vorbemerkungen zum Haushaltsplanentwurf noch mit, dass gegenüber dem Haushalt 2014 in den Bereichen „Entgelte für die Beschäftigten“ (+ 15 %) und „Zuführung zum Vermögenshaushalt“ (+ 39 %) eine Steigerung der Kosten entstanden ist. Ein weiterer wichtiger Faktor für die Umlageberechnung ist die Anzahl der Kinder zum Schuljahresanfang. Nachdem die Schülerzahl zum Vorjahr um 28 Kinder gesunken ist, erhöhen sich automatisch die Umlagebeiträge der Mitgliedsgemeinden.
Auf die Frage von Bürgermeisterin Claudia Kappes, wieso die Schülerzahl zum Vorjahr so gravierend gesunken sei, teilte Rektor Keppler mit, dass die Geburtsjahre 2007 und 2008 schwache Jahrgänge waren. Ab dem nächsten Schuljahr verbessern sich die Zahlen wieder. Auch Bgm. Andreas Amend bestätigte diese Zahlen.
Bürgermeister Amend ist der Ansicht, dass die pro-Schüler-Umlagezahl von rd. 3.200 € im Vergleich zu anderen Schulen viel zu hoch ist. Ihm ist klar, dass das Schulschwimmbad einen großen Anteil der Umlage ausmacht, möchte aber genauso wenig darauf verzichten, wie die anderen Gremiumsmitglieder. Jedoch müsse man für die Zukunft zusammensitzen und über Kostensenkungen reden. Hierzu könnte ein Konsolidierungskonzept erstellt werden. Auch über ein anderes Betriebsmodell für den Schwimmbadbetrieb sollte nachgedacht werden.
Im Anschluss wurde die nachfolgende Haushaltssatzung verlesen:
Haushaltssatzung
des
Schulverbandes Faulbach
Landkreis Miltenberg
für
das Haushaltsjahr 2015
Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen
Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die
kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO)
erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit
festgesetzt;
er
schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit
1.008.900 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und
Ausgaben mit
281.700
Euro
ab.
§ 2
Der
Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen
wird auf 100.000 Euro
festgesetzt
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Betriebskostenumlage
1.
Der
durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung
von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 804.000 Euro
festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler
auf die Mitglieder des Schulverbandes
umgelegt (Verwaltungsumlage),
2.
Für
die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
Stand vom 01. Oktober 2014 auf 250 Verbandsschüler
festgesetzt,
3.
Die
Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 3.216,00 € festgesetzt.
Investitionsumlage
1.
Der
durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung
von
Ausgaben im Vermögenshaushalt
(Umlagesoll) wird auf
20.000
Euro
festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler
auf die Mitglieder des Schulverbandes
Umgelegt (Investitionsumlage),
2.
Für
die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
Stand vom 01. Oktober 2014 auf 250 Verbandsschüler
festgesetzt,
3.
Die
Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 80,00 € festgesetzt.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach
dem Haushaltsplan wird auf
150.000 Euro
festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft
Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Faulbach beschließt den vorgelegten Haushaltsplan, sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
7 |
7 |
7 |
0 |