Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung waren weiterhin der Gemeinderat von Altenbuch geladen; hiervon waren anwesend:

 

1. Bürgermeister       Aulbach Ludwig

3. Bürgermeister       Link Ernst

 

Gemeinderäte:          Hruby Rainer ab 20.00 Uhr

                                    Karl Matthias

                                    Spatz Peter

                                    Ulrich Eberhard ab 19.50 Uhr

 

Zuhörer:                      Herr Dümig, Wasserwart

                                    Herr Jankowski, Wasserwart

                                    Herr Koller Franz

                                    Frau Christina Haaf

                                    Herr Schwab Wunibald

                                    Herr Taumann Carlo

                                    Herr Piplat Hartmut

 

 

1. Vors. Haider begrüßte alle Anwesenden und übergab Herrn Dr. Hanauer das Wort zur Vorstellung des Grundwassermodells und des Hydrogeologischen Gutachtens. 

 

Herr Dr. Hanauer erläuterte anhand der PPT-Präsentation das Gutachten sowie die weitere Vorgehensweise.

 

Zusammenfassend wurde die Variante 2b und 2c favorisiert, da diese das geringste Konfliktpotenzial aufweisen (wenig bis keine Beeinträchtigung der Wohnbebauung in Breitenbrunn und Altenbuch, genügend Abstand zur Ortsverbindungsstraße Faulbach sowie dem Vorzugskiesabbaugebiet). Weiterhin sprach er sich für eine Brunnendublette aus, mit der man auch sämtliche Gesetzesauflagen erfüllen könnte (Notversorgung etc.). 

 

Abschließend merkte er an, dass das WWA bereits positiv auf sein Gutachten mit Schreiben vom 24.04.06 reagiert hat.

 

Vors. Haider bedankte sich für den ausführlichen Vortrag und bot nun die Möglichkeit zur Fragenstellung.

 

Verbandsrat Frieß bat erneut um eine Bürgerversammlung zu diesem Thema.

 

Vors. Haider führte hierzu aus, dass das Thema bereits seit 3 Jahren in öffentlicher Sitzung sowie in der Presse behandelt wurde. Die Bürger hatten dahingehend genug Möglichkeiten zur Information. Seiner Ansicht nach würde eine Bürgerversammlung den weiteren Zeitablauf nur verzögern.

 

Verbandsrat Ullrich fragte nach, warum die Variante 2a weggefallen ist.

 

Dr. Hanauer führte hierzu aus, dass er diese Lösung nicht favorisiert habe, da diese einen langen Leitungsweg benötige und einen größeren Einfluss auf das Konfliktpotenzial (Wohnbebauung u. Kiesabbau) hat.

 

Verbandsrat Ullrich frage weiterhin an, wie sie die Gebiete 2 a-c auf Breitenbrunn direkt auswirken.

 

Vors. Haider erläuterte, dass sich bei den verschiednen Varianten 2 a-c keine unterschiedlichen Auswirkungen für Breitenbrunn ergeben. Lediglich die rechte Bachseite sei von dem Wasserschutzgebiet (Zone III) betroffen.

 

Verbandsrat Schnellbach fragte nach, falls man die 2 alten staatlichen Bohrungen in Betrieb nehmen wollte, ob man dann die Kosten zurückzahlen und trotzdem mit neuen Bohrkosten rechnen müsste und man deshalb von dieser Möglichkeit seitens des Verbandes absehen würde.

 

Vors. Haider führte hierzu aus, dass wohl ein Kostenanteil an den Staat zurückzuzahlen wäre aber man im Hinblick auf das Wasserschutzgebiet auf dem heutigen – nicht schützbaren Stand sein würde.

 

Dr. Hanauer merkte hierzu an, dass diese Bohrungen nur einen Vorteil hätten, nämlich definitiv und nachweislich ein hohes Wasseraufkommen.

 

Verbandsrat Neff fragte nach, ob zu diesen Varianten noch ein Alternativvorschlag vorliegen würde.

 

Dr. Hanauer erklärte, dass das Gebiet um den Grohberg (alte Mainschlaufe) hydrogeologisch sehr interessant sei und seiner Ansicht nach ein Wasservorkommen aufweisen müsse.

 

Verbandsrat Schnellbach möchte wissen, wie viele Bohrungen vorgesehen sind. 

 

Vors. Haider u. Dr. Hanauer erklärten, dass 2 Bohrungen auf jeden Fall durchgeführt werden. Wenn man dann dabei auf die gewünschte Menge stößt reichen die 2 Bohrungen aus.

 

Vors. Haider fügte an, das es noch zu überlegen wäre, ob man dann nicht nur einen Brunnen ausbaut um die Kosten niedriger zu halten und die Notversorgung über die alten Quellen abzuwickeln.

 

Verbandsrätin Kappes fragte nach, ob die 2 Bohrungen auf den Schüttungsmengen resultieren.

 

Dr. Hanauer führte hierzu aus, dass die 2. Bohrung für eine Notversorgung – wie von den Behörden gefordert – vorgesehen wurde. Er begrüßte die Dublette auch als langfristige Lösung und bat hier die Sicherheit nicht vor den Kostenfaktor zu stellen zumal ein 2. Brunnenausbau nur ca. 20%  der Gesamtkosten ausmachen würde.

Zudem verwies er auf den derzeitigen nichthaltbaren Zustand der Wasserversorgung.

 

Vors. Haider sprach sich nochmals dafür aus, die Versuchsbohrungen voranzutreiben und keine Zeit zu verlieren.

 

Verbandsrat Schnellbach sprach die Gemeinde Altenbuch auf ihr Beitrittsinteresse an und stellte klar, dass er einen Beitritt von Altenbuch zum WZV begrüßen würde, zumal sich dann die Kosten auf 4 Mitgliedsgemeinden verteilen würden.

 

Vors. Haider schloss sich der Ansicht an, dass es wünschenswert wäre, wenn sich Altenbuch dem Verband anschließen würde. So oder so müsse man hier aber eine Marschrichtung vorgeben, ob mit oder ohne Altenbuch bleiben die Probleme der Wassergruppe (Quelle/Schutzzone) gleich.

 

Gemeinderat Spatz erklärte, dass sich der Gemeinderat von Altenbuch hier und heute sich über den Sachstand informieren wollte und erst danach eine Diskussion im eigenen Gremium anstreben wird.

 

Verbandsrat Naun erkundigte sich nach der Größe des Wasserschutzgebietes bei der Variante 2 b/c.

 

Dr. Hanauer führte aus, dass sich die Schutzzonen I-III über ein Gebiet von ca. 9,5 km² erstrecken würde.

 

Verbandrat Frieß fragte nach, ob von der Schutzzone auch Äcker am Hasselberg betroffen seien?

 

Dr. Hanauer erläuterte – auch anhand eines Lageplanes – dass nur ein kleiner Teil der Äcker in die Schutzzone III fallen würden.

 

Verbandsrat Naun fragte nach Alternativen für Brunnen, auch auf anderen Gemarkungen. Er führte weiterhin aus, dass die Gemeinde Faulbach den größten Anteil am Verband trage und nun auch noch mit dem Wasserschutzgebiet belastet seien.

 

Dr. Hanauer merkte an, dass – wie bereits vorher ausgeführt – andere Standorte untersucht wurden, diese aber aufgrund von zu hohen Kosten (Leitungsbau, Wegebau, mehr Bohrpunkte etc.) zu teuer kommen. Zudem merkte er weiter an, dass nur geringe landwirtschaftliche Flächen in die Schutzzone fallen, der größte Teil sei Waldfläche.

Mit dem vorliegenden Gutachtenergebnis sei man doch zumindest auf ein Wunschergebnis gekommen.

 

Verbandsrat Schnellbach fragte nach, weshalb die Schutzgebietzone am Faulbach aufhöre.

 

Dr. Hanauer erklärte, dass eine Ausweitung über den Faulbach hinaus nicht nötig sei.

 

2. Vors. Weiner fragte nach, ob in den Probebohrkosten von 200.000,00 € auch die Anfahrtskosten enthalten seien.

 

Dr. Hanauer erläuterte, dass die Baustelleneinrichtung im Preis bereits enthalten sei, lediglich evtl. Wegebaukosten sind nicht enthalten. Er schlage aber vor, diese besser durch eine örtliche Firma ausführen zu lassen.

 

Vors. Haider merkte an, dass er bereits mit 2. Vors. Weiner die Wunschbohrpunkte bzw. die damit verbundenen Grundstücksverhandlungen vor abgetastet habe und hierbei keine Probleme zu erwarten sind. Zudem sei der untere Zufahrtsweg zum 1. Bohrpunkt bereits aufgeschottert und in Ordnung; lediglich beim 2. oberen Bohrpunkt müsste nachgearbeitet werden. Er werde die Grundstücksverhandlungen weiter vorantreiben.

 

Dr. Hanauer ergänzte hierzu, dass das Fahrzeug mit 28t nur einmal anfahren müsse und dann am Bohrpunkt verbleiben würde.

 

Vors. Haider fragte nach dem Bohrdurchmesser.

 

Dr. Hanauer führte hierzu aus, dass mit einem 250 mm Durchmesser bei einer leistungsfähigen Pumpe in Hinblick auf die Fördermenge gebohrt werden muss.

 

Herr Schwab fragte nach, ob diese 2 Versuchsbohrungen wegen einer evtl. Zuströmung des Abwassers durch den anliegenden Kanal benötigt werden.

 

Dr. Hanauer erklärte, dass die 2 Versuchsbohrungen allein für die geplanten Quellfassungen vorgesehen sind. Nach der beendeten Brunnenerschließung wird dann vorsorglich angeraten, 2 Kontrollschächte mit Messpunkten für eine evtl. Zuströmung von Abwasser zu installieren. Er sehe aber aufgrund des Verlaufs des Abwasserkanals sowie der Schutzgebietsausweisung keine potentielle Gefährdung.

Weiterhin merkte er an, dass bei der Probebohrung auch eine Wasserprobe genommen wird, die dann eine Aussage über eine evtl. Investition im Bereich der Wasseraufbereitung treffen kann.

 

Verbandsrat Neff fragte nach, ob die Dublettenlösung für den Wartungsfall gedacht sei.

 

Verbandsrat Haider erläuterte, dass es vor allem für einen Wechselbetrieb gedacht sei.

 

Dr. Hanauer fügte dem hinzu, dass ein  Wechselbetrieb zu moderaten Lauf- u. Standzeiten führe und auch deshalb 2 Brunnen an zu streben seien.

 

Verbandsrat Zöller fragte nach, ob das Büro HG auch die Probebohrungen und Weiterführung übernehme.

 

Dr.  Hanauer erklärte sich gerne bereit, den Verband bis zur Inbetriebnahme zu begleiten.

 

Gemeinderat Hruby fragte nach, ob nach Schutzgebietausweisung wieder Erdwärmebohrungen in Altenbuch zugelassen werden können.

 

Dr. Hanauer bestätigte, dass dies dann wohl wieder möglich sei, da Altenbuch außen vor sei.

 

Herr Piplat fragte nach, ob die Wasserschutzgebietausweisung in der Zeitplanung mit drin sei bzw. ob die ganze Sache wieder hinfällig wird, wenn eine Ausweisung nicht möglich ist.

 

Dr. Hanauer erklärte, dass die Schutzgebietsausweisung berücksichtigt wurde und seiner Ansicht nach auch relativ konfliktarm ausführbar sei.

 

Vors. Haider fasste zusammen, dass die Vorgeschlagene Variante 2b u. c die beste Lösung sei und zudem Rückendeckung seitens den Behörden bestehe. Einziger „Nachteil“ sei, dass die Maßnahme Geld kostet.

Er bedankte sich bei der Gemeinde Altenbuch, den Zuhörern und Herrn Dr. Hanauer für die Unterstützung.