Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis.

 

Die Bauherren Schmitt Lothar und Lieselotte beantragen eine nachträgliche Genehmigung ihres Wintergartenanbaus aus 1999/2000.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Brasselburg“ (WR-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

Die Wandhöhe talseitig wird überschritten: geplant sind 5,15 m; lt. BPlan erlaubt 4,80 m.

 

Hierzu müsste Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Brasselburg“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

Im Rahmen der Baugenehmigung für das Wohnhaus wurde bereits eine Befreiung von der Festsetzung der Wandhöhe erteilt. Die Wandhöhe des Wintergartens ist niedriger als die des Wohnhauses.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.

 

Das Gremium nahm Einsicht in die Planunterlagen.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben von Herrn und Frau Schmitt Lothar und Lieselotte, Brasselburger Str. 21, 97909 Stadtprozelten zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 716, Gemarkung Stadtprozelten zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitung der Wandhöhe (straßenseitig) wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Brasselburg“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

10

1