Vorsitzender Wolz gab zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort an den Kämmerer Christian Schlegel weiter.
Dieser teilte dem Gremium mit, dass der vorgelegte Haushaltsplanentwurf mittlerweile mit Istzahlen für die kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung verändert wurde. Danach erhöht sich das Gesamtvolumen des Verwaltungshaushaltes um 15.000 €, hat aber keine Auswirkung auf die Betriebskostenumlage.
Im Übrigen wurden die Eckdaten des Haushaltsentwurfes mit den geplanten Investitionsmaßnahmen vorgetragen.
Verbandsrat und Bürgermeister Amend gab dem Gremium zu Bedenken, dass mit den Kreditaufnahmen und der damit verbundenen Umlageerhöhungen die Gemeinden vor einer weiteren Erhöhung des Abwasserpreises stehen. Gerade in Altenbuch kommen die Gebühren für Wasser und Abwasser in Dimensionen, welchen dem Bürger schwer zu vermitteln sind.
Vorsitzender Wolz erwiderte, dass es für alle Mitgliedsgemeinden nicht einfach wird, eine Sanierung der Kläranlage aber zwingend erforderlich ist, um den Betrieb zukünftig aufrecht zu erhalten. Seiner Meinung nach wurden mit dem bestehenden Vertrag über die technische Betriebsführung mit ABW Wertheim durch deren Unterstützung bei den Ausschreibungen und Beratungsterminen bereits Kosteneinsparungen erreicht.
Herr Rutschmann von ABW Wertheim merkt hierzu an, dass vergleichbare Kläranlagen in Wertheim einen ähnlichen Kostenrahmen hatten. Im Allgemeinen sind in den letzten Jahren die Kosten für solchen Bauwerke, sowie die technischen Anlagen gestiegen.
Verbandsrat Frieß fragte, ob bezüglich der Erhöhung der Betriebskostenumlage auch mitgeteilt werden kann, wie viel sich der Abwasserpreis erhöhen wird.
Wie sich die Erhöhungen der anteiligen Betriebskosten der Mitgliedsgemeinden auf die jeweiligen Abwasserpreise auswirken, können nur die Kämmerer der Mitgliedsgemeinden im Zuge der Fortschreibung der Gebührenkalkulationen für die Entwässerungseinrichtungen mitteilen.
Im Anschluss verlas der Kämmerer die nachfolgende
Haushaltssatzung
des Abwasserzweckverbandes Südspessart, Stadtprozelten
Landkreis Miltenberg
für
das Haushaltsjahr 2015
Auf Grund der Art 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.173.900 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.404.700 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.220.000 €
festgesetzt
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1.
Betriebskostenumlage
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf
zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll)
wird auf 940.900 €
festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.
2.
Investitionsumlage
Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf
zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll)
wird auf 0,00 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 190.000 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Südspessart, Stadtprozelten stimmt dem vorgelegten Haushaltsplan, sowie der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 zu.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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