Beschluss: Kenntnis genommen

 

a)        Der Vorsitzende teilte dem Gremium mit, dass der ehemaliger Mitarbeiter Herbert Dümig altersbedingt im letzten Jahr in seinen wohlverdienten Ruhestand ging. Dabei hatte er auf eigenem Wunsch eine offizielle Verabschiedung abgelehnt. Nach kurzer Rücksprache mit dem stellvertretenden Vorsitzenden Kai Strüber und dem bisherigen Geschäftsführer Gerhard Freund wurde Herrn Dümig jedoch einen persönlichen Besuch abgestattet. Dabei bedankte sich der Vorsitzende im Namen aller Verbandsmitglieder bei ihm für seinen Einsatz während seiner langen Zeit beim AZV. Ferner wurde ihm ein Geschenkkorb incl. diverser Geschenkgutscheine für seinen langjährigen Einsatz zum Wohle des AZV überreicht. Bei diesem Besuch konnten auch diverse länger zurückliegende Unstimmigkeiten aus dem Weg geräumt werden.

 

b)        Für die Verbandsanlage RÜB 6 Faulbach, die Auswechslung der Regenauslassleitung durch die Firma Brand, liegt eine Schlussrechnung vor. Das damalige Angebot bei der Vergabe belief sich auf 262.332,01 €. Dem gegenüber steht nun die Schlussrechnung mit einer Summe von 244.644,26 €. Dies entspricht einer Kostenminderung von 17.687,75€. An der Abnahme am 17.12.2014 waren sowohl Vertreter des AZV, der ABW, dem Planungsbüro und der Baufirma beteiligt. Dabei wurden mehrere kleinere Mängel beanstandet, die jedoch zwischenzeitlich alle abgearbeitet wurden.

 

c)         Das in der Sitzung vom 08.12.2014 angesprochene Problem der Verschmutzung innerhalb der gemeindlichen Kanäle wurde zwischenzeitlich nochmals aufgegriffen. Dabei hatte man in einem Schreiben vom 21.01.2015 die Bürgermeister aller Gemeinden unterrichtet und um deren Hilfe bei der Umsetzung gebeten. Daraufhin wurden alle Übersichtspläne der gemeindlichen Kanalnetze an Herrn Konrad von ABW geschickt. Die ABW hat im Anschluss daran diese Unterlagen gesichtet. Mögliche Problemstellen wurden vor Ort von ABW begutachtet und danach zusammen mit den jeweiligen Verantwortlichen der Gemeinden besprochen. Im Anschluss daran wurden evtl. nötige  Spülungen in Abstimmung mit der ABW koordiniert.

 

d)        In einer nicht öffentlichen Sitzung aus dem Jahr 1979 wurde Herr Gerhard Freund zum Geschäftsführer des AZV-Südspessart bestellt. Dabei wurde ihm auch eine monatliche Vergütung zugesprochen. Diese Vergütung wurde nun in beiderseitigem Einvernehmen zwischen Herrn Freund und dem Vorsitzenden zum 31.01.2015 eingestellt. Trotz der Einstellung der Zahlung wird der ehemaliger Geschäftsführer Gerhard Freund weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen. Da in der nächsten Verbandssitzung zusätzlich noch die Zweckvereinbarung zwischen dem AZV und der VG aus dem Jahr 1983 überarbeitet werden sollte, wird auch die zukünftige Stelle des Geschäftsführer incl. Vergütung nochmals angesprochen werden müssen.

 

e)        Von Herrn Egon Fiederling, Kanalmeister der ABW, wurde telefonisch mitgeteilt, dass der Rasenmäher, nach über 15 Jahren, seinen Geist aufgegeben hat und eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich sei. Der Vorsitzenden hat dem Kauf eines neuen zugestimmt. Das seitens der ABW eingeholte Angebot belief sich auf 1.189,16 € für einen Rasenmäher der Marke Honda.

 

f)          Bei einem internen Gesprächstermin mit dem Herrn Egon Fiederling hatte man auch einmal die Vorgehensweise in Sachen Abnahme eines Kanalanschlusses unter anderem bei Neubauten gesprochen. Dabei musste feststellt werden, dass die dabei übliche Praxis der ABW zumindest bei der Gemeinde Dorfprozelten so nicht praktiziert wird. Sollte dies auch in allen andern Gemeinden so nicht praktiziert werden, könnte man als AZV über eine Einführung nachdenken. Dabei wird anhand einer Karte ein Antrag zur Abnahme des Kanalanschlusses incl. aller relevanten Daten bei der ABW gestellt. Danach wird dieser ganz offiziell von ABW fachmännisch geprüft und auch abgenommen. Unzulänglichkeiten bei der Ausführung werden dabei erkannt und können somit auf lange Sicht ausgeschlossen werden.

Auf Anfrage teilte Herr Rutschmann mit, dass hierzu keine Kosten in Wertheim anfallen, da diese bereits in der Gesamtgenehmigungsgebühr für die Baumaßnahme enthalten sei.

Laut Herrn Amend sollte dies nicht nur für Neubauten gelten, sondern alle Anschlüsse überprüft werden.

Auf Anfrage durch Verbandsrat Fuchs, wie eine solche Überprüfung zeitlich durchgeführt wird, erwähnte Herr Rutschmann, dass mit der Karte lediglich die Überprüfung des Kanalanschlusses am Kontrollschacht überprüft wird.

Laut Verbandsrat Weber wurden in Collenberg früher die Anschlüsse am Hauptkanal durch die Eigentümer selbst, bzw. durch beauftragte Firmen, hergestellt. Um ordnungsgemäße Anschlüsse sicherzustellen, werden aktuelle alle Anschlüsse auf Gemeindegebiet bis zur Grundstückgrenze durch Mitarbeiter der Gemeinde hergestellt und dem Bauherr in Rechnung gestellt. Ab Grundstückgrenze ist der Eigentümer verantwortlich.

Allgemein war man sich einig im gesamten Gebiet des AZV einheitliche Verfahren für ordnungsgemäße Anschlüsse an den Hauptkanälen zu vereinbaren.

Hierzu könnte laut Herrn Ruess vom Planungsbüro bdh auch eine verbindliche Fotodokumentation während der Baumaßnahme helfen.

 

g)        Die Bauüberwachung der anstehenden Sanierungsarbeiten ist wie folgt vorgesehen: Pro Woche findet ein fester Baustellentermin statt. An diesem Termin sollte von Auftraggeber Seite eine Person teilnehmen, weitere Personen sind dazu ebenfalls willkommen. Des Weiteren wird BDH in nicht abgestimmter Form, zusätzlich ein- bis zweimal die Woche vor Ort sein. Somit ist gewährleistet und von BDH schriftlich zugesagt, dass die Baustelle in der Regel mind. zwei- bis dreimal die Woche betreut werden wird

 

h)         Der bereits in der letzten Sitzung angesprochene Besichtigungstermin für unsere Kläranlage findet nun am Mi., 16. September 2015, ab 17.30 Uhr statt. Dabei wird der Betriebsleiter der Kläranlagen des ABW, Herr Christian Fecher, alles Wissenswerte rund um die Kläranlage des AZV erläutern. Angedacht ist in diesem Zusammenhang auch, eine ähnliche Besichtigung nochmals nach Abschluss der Sanierungsarbeiten durchzuführen.