Sitzung: 21.07.2015 Zweckverbandsversammlung AZV
Beschluss: Kenntnis genommen
a)
Der Vorsitzende teilte dem
Gremium mit, dass der ehemaliger Mitarbeiter Herbert Dümig altersbedingt im
letzten Jahr in seinen wohlverdienten Ruhestand ging. Dabei hatte er auf
eigenem Wunsch eine offizielle Verabschiedung abgelehnt. Nach kurzer
Rücksprache mit dem stellvertretenden Vorsitzenden Kai Strüber und dem
bisherigen Geschäftsführer Gerhard Freund wurde Herrn Dümig jedoch einen
persönlichen Besuch abgestattet. Dabei bedankte sich der Vorsitzende im Namen
aller Verbandsmitglieder bei ihm für seinen Einsatz während seiner langen Zeit
beim AZV. Ferner wurde ihm ein Geschenkkorb incl. diverser Geschenkgutscheine
für seinen langjährigen Einsatz zum Wohle des AZV überreicht. Bei diesem Besuch
konnten auch diverse länger zurückliegende Unstimmigkeiten aus dem Weg geräumt
werden.
b)
Für die Verbandsanlage RÜB 6
Faulbach, die Auswechslung der Regenauslassleitung durch die Firma Brand, liegt
eine Schlussrechnung vor. Das damalige Angebot bei der Vergabe belief sich auf
262.332,01 €. Dem gegenüber steht nun die Schlussrechnung mit einer Summe von
244.644,26 €. Dies entspricht einer Kostenminderung von 17.687,75€. An der
Abnahme am 17.12.2014 waren sowohl Vertreter des AZV, der ABW, dem Planungsbüro
und der Baufirma beteiligt. Dabei wurden mehrere kleinere Mängel beanstandet,
die jedoch zwischenzeitlich alle abgearbeitet wurden.
c)
Das in der Sitzung vom
08.12.2014 angesprochene Problem der Verschmutzung innerhalb der gemeindlichen
Kanäle wurde zwischenzeitlich nochmals aufgegriffen. Dabei hatte man in einem
Schreiben vom 21.01.2015 die Bürgermeister aller Gemeinden unterrichtet und um
deren Hilfe bei der Umsetzung gebeten. Daraufhin wurden alle Übersichtspläne
der gemeindlichen Kanalnetze an Herrn Konrad von ABW geschickt. Die ABW hat im
Anschluss daran diese Unterlagen gesichtet. Mögliche Problemstellen wurden vor
Ort von ABW begutachtet und danach zusammen mit den jeweiligen Verantwortlichen
der Gemeinden besprochen. Im Anschluss daran wurden evtl. nötige Spülungen in Abstimmung mit der ABW
koordiniert.
d)
In einer nicht öffentlichen
Sitzung aus dem Jahr 1979 wurde Herr Gerhard Freund zum Geschäftsführer des
AZV-Südspessart bestellt. Dabei wurde ihm auch eine monatliche Vergütung
zugesprochen. Diese Vergütung wurde nun in beiderseitigem Einvernehmen zwischen
Herrn Freund und dem Vorsitzenden zum 31.01.2015 eingestellt. Trotz der
Einstellung der Zahlung wird der ehemaliger Geschäftsführer Gerhard Freund weiterhin
mit Rat und Tat zur Seite stehen. Da in der nächsten Verbandssitzung zusätzlich
noch die Zweckvereinbarung zwischen dem AZV und der VG aus dem Jahr 1983
überarbeitet werden sollte, wird auch die zukünftige Stelle des Geschäftsführer
incl. Vergütung nochmals angesprochen werden müssen.
e)
Von Herrn Egon Fiederling, Kanalmeister
der ABW, wurde telefonisch mitgeteilt, dass der Rasenmäher, nach über 15 Jahren,
seinen Geist aufgegeben hat und eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich sei. Der
Vorsitzenden hat dem Kauf eines neuen zugestimmt. Das seitens der ABW
eingeholte Angebot belief sich auf 1.189,16 € für einen Rasenmäher der Marke
Honda.
f)
Bei einem internen
Gesprächstermin mit dem Herrn Egon Fiederling hatte man auch einmal die
Vorgehensweise in Sachen Abnahme eines Kanalanschlusses unter anderem bei
Neubauten gesprochen. Dabei musste feststellt werden, dass die dabei übliche
Praxis der ABW zumindest bei der Gemeinde Dorfprozelten so nicht praktiziert
wird. Sollte dies auch in allen andern Gemeinden so nicht praktiziert werden,
könnte man als AZV über eine Einführung nachdenken. Dabei wird anhand einer
Karte ein Antrag zur Abnahme des Kanalanschlusses incl. aller relevanten Daten
bei der ABW gestellt. Danach wird dieser ganz offiziell von ABW fachmännisch
geprüft und auch abgenommen. Unzulänglichkeiten bei der Ausführung werden dabei
erkannt und können somit auf lange Sicht ausgeschlossen werden.
Auf Anfrage teilte Herr Rutschmann mit, dass
hierzu keine Kosten in Wertheim anfallen, da diese bereits in der
Gesamtgenehmigungsgebühr für die Baumaßnahme enthalten sei.
Laut Herrn Amend sollte dies nicht nur für
Neubauten gelten, sondern alle Anschlüsse überprüft werden.
Auf Anfrage durch Verbandsrat Fuchs, wie eine
solche Überprüfung zeitlich durchgeführt wird, erwähnte Herr Rutschmann, dass
mit der Karte lediglich die Überprüfung des Kanalanschlusses am Kontrollschacht
überprüft wird.
Laut Verbandsrat Weber wurden in Collenberg
früher die Anschlüsse am Hauptkanal durch die Eigentümer selbst, bzw. durch
beauftragte Firmen, hergestellt. Um ordnungsgemäße Anschlüsse sicherzustellen,
werden aktuelle alle Anschlüsse auf Gemeindegebiet bis zur Grundstückgrenze
durch Mitarbeiter der Gemeinde hergestellt und dem Bauherr in Rechnung
gestellt. Ab Grundstückgrenze ist der Eigentümer verantwortlich.
Allgemein war man sich einig im gesamten
Gebiet des AZV einheitliche Verfahren für ordnungsgemäße Anschlüsse an den
Hauptkanälen zu vereinbaren.
Hierzu könnte laut Herrn Ruess vom
Planungsbüro bdh auch eine verbindliche Fotodokumentation während der
Baumaßnahme helfen.
g)
Die Bauüberwachung der
anstehenden Sanierungsarbeiten ist wie folgt vorgesehen: Pro Woche findet ein
fester Baustellentermin statt. An diesem Termin sollte von Auftraggeber Seite
eine Person teilnehmen, weitere Personen sind dazu ebenfalls willkommen. Des
Weiteren wird BDH in nicht abgestimmter Form, zusätzlich ein- bis zweimal die
Woche vor Ort sein. Somit ist gewährleistet und von BDH schriftlich zugesagt,
dass die Baustelle in der Regel mind. zwei- bis dreimal die Woche betreut
werden wird
h)
Der bereits in der letzten
Sitzung angesprochene Besichtigungstermin für unsere Kläranlage findet nun am
Mi., 16. September 2015, ab 17.30 Uhr statt. Dabei wird der Betriebsleiter der
Kläranlagen des ABW, Herr Christian Fecher, alles Wissenswerte rund um die
Kläranlage des AZV erläutern. Angedacht ist in diesem Zusammenhang auch, eine ähnliche
Besichtigung nochmals nach Abschluss der Sanierungsarbeiten durchzuführen.