Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis.

Die Unterlagen gingen dem Gremium mit der Sitzungsladung zu.

Die Gemeinden werden zur Änderung des Regionalplanes gehört.

Frist hierzu ist bis zum 31.07.15.

 

Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft sind keine Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen; ebenso ist keine Zonierung für den Naturpark Spessart vorgesehen.

 

Die gesamten Unterlagen können auch online abgerufen werden unter:

 

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/3/6/00703/index.html

 

Stadtrat Piplat merkte an, dass nur minimale Flächen für die Windkraft ausgewiesen wurden. Er hätte es begrüßt, selbst auch Flächen für die Stadt zu generieren. Er appellierte, den Regionalplan deshalb nicht in Frage zu stellen und die Windkraft soweit zuzulassen.

 

2. Bgm. Adamek betonte, dass dieses Anhörungsverfahren nur die Flächen außerhalb der Schutzzonen tangiere; das Anhörungsverfahren für Flächen innerhalb der Schutzzonen (z.B. im Odenwald) steht noch aus.

 

Der Bürger Herr Baum bat um das Wort und fragte nach, ob auch in unserem Gebiet Flächen für die Windkraft vorgesehen sind.

 

2. Bgm. Adamek erklärte, dass dies nicht der Fall sei und auch nicht im Naturpark Spessart vorgesehen ist.


Der Stadtrat von Stadtprozelten nimmt den Entwurf zum Anhörungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. Art. 16 Abs. 2 BayLplG vom 25. Juni 2012); Betreffend das Kap. B X "Energieversorgung", Abschnitt 3 "Windkraftanlagen" zur Kenntnis.

 

Es werden keine Einwände/Bedenken erhoben.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0