Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Bgmin. Kappes führte hierzu aus, dass der Stadtrat von Stadtprozelten mit Wirkung vom 01.05.2012 das Kommunale Förderprogramm ins Leben gerufen hat.

 

Vorgesehen war eine Bezuschussung seitens der Stadt von 30% der förderungsfähigen Kosten; max. 20.000,00 € pro Anwesen.

Hiervon erhält die Stadt wieder 60% seitens der Städtebauförderung zurück.

 

Gedacht war dies vor allem für Eigentümer, die nur nach und nach mit kleinen Maßnahmen Sanierung- und Erhaltungsmaßnahmen durchführen können.

 

Bei der Prüfung des letzten VN seitens der Regierung wurde diesbezüglich bemerkt, dass die jetzige Satzungsregelung 20.000,00 € förderfähige Kosten als Höchstbetrag vorsieht (Punkt 6.3).

 

Deshalb muss dringend das Kommunale Förderprogramm angepasst werden, auch dahingehend, dass immer mehr 2. Und 3. Förderanträge eingereicht werden.

Das Kommunale Förderprogramm wurde auch bisher so beworben und bearbeitet.


Der Stadtrat von Stadtprozelten ändert ab sofort das Kommunale Städtebauförderungsprogramm (KommStBauFP) für den Bereich der Altstadt vom 16.04.2012 wie folgt:

 

Unter Punkt 6.3 Obergrenze der zuwendungsfähigen Kosten wird der Betrag von max. 20.000,00 auf 67.000,00 € zuwendungsfähige Kosten geändert.

 

Unter Punkt 6.4 Zuwendungssatz wird folgender Halbsatz angefügt: ; max. 20.000,00 € Förderung pro Anwesen (Deckelungsbetrag).


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0