Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Mit Schreiben vom 16.07.2015 bittet das Landratsamt Miltenberg – Wasserrecht – um Stellungnahme zur Verlängerung der bisherigen beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis der Fa. Belu KG (Märkte am Dreispitz) gem. § 8 Abs. 1 WHG, Art. 15 BayWG zur Einleitung des Oberflächen- und Dachwassers in den Rösselgraben.

 

Die bisherige Genehmigung gilt vom 30.04.1996 – 31.12.2015.

 

Das Landratsamt bittet um Stellungnahme bis zum 14.08.15.


Der Stadtrat von Stadtprozelten nimmt den Antrag zur beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis der Fa. Belu KG gem. § 8 Abs. 1 WHG, Art. 15 BayWG zur Einleitung des anfallenden Oberflächen- und Dachwassers in den Rösselgraben vom 08.07.15 zur Kenntnis.

 

Es werden keine Bedenken erhoben.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0