Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:
Mit Schreiben vom 16.07.2015 bittet das Landratsamt Miltenberg – Wasserrecht – um Stellungnahme zur Verlängerung der bisherigen beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis der Fa. Belu KG (Märkte am Dreispitz) gem. § 8 Abs. 1 WHG, Art. 15 BayWG zur Einleitung des Oberflächen- und Dachwassers in den Rösselgraben.
Die bisherige Genehmigung gilt vom 30.04.1996 – 31.12.2015.
Das Landratsamt bittet um Stellungnahme bis zum 14.08.15.
Der Stadtrat von Stadtprozelten nimmt den Antrag zur beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis der Fa. Belu KG gem. § 8 Abs. 1 WHG, Art. 15 BayWG zur Einleitung des anfallenden Oberflächen- und Dachwassers in den Rösselgraben vom 08.07.15 zur Kenntnis.
Es werden keine Bedenken erhoben.
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