Beschluss: zurückgestellt

Antrag auf Abbruch von Frau Schwarze am 10.04.2006.

 

Eine Ersatzmaßnahme bzw. die weitere Nutzung geht aus den vorliegenden Unterlagen nicht hervor.

 

Lt. Rücksprache und Auskunft bei der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Miltenberg – Herrn Müller – liegt in kürze eine Stellungnahme des Landesamtes durch Herrn Dr. Kahle. Dieser steht einem Abbruch skeptisch gegenüber bzw. nur unter Auflagen wie z.B. Schließung der Lücke durch eine Ersatzbaumaßnahme. Bei der Entscheidung der Denkmalschutzbehörde wird auch der bauliche Zustand des Anwesens berücksichtigt werden.

 

(Für die Zukunft wäre evtl. ein Erlass einer Städtebaulichen Erhaltungssatzung wünschenswert.)


Abbruchanzeige und denkmalschutzrechtliche Erlaubnis Schwarze Christiane und Frank

Bürgermeisterin Kappes erklärte, dass Frau Schwarze am 10.04.2006 einen Antrag auf Abbruch des Anwesens Hauptstraße 148 eingereicht habe. Eine Ersatzmaßnahme bzw. die  weitere Nutzung geht aus den vorliegenden Unterlagen nicht hervor. Lt. Rücksprache und Auskunft bei der unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Miltenberg, Herrn Müller, liegt in Kürze eine Stellungnahme des Landesamtes, Herrn Dr. Kahle, vor. Dieser stehe einem Abbruch skeptisch gegenüber, bzw. nur unter Auflagen wie z.B. Schließung der Lücke durch eine Ersatzbaumaßnahme. Bei der Entscheidung der Denkmalschutzbehörde werde auch der bauliche Zustand des Anwesens berücksichtigt werden.

Sie verlas hierzu einen Aktenvermerk von Herrn Müller über das Gespräch mit Herrn Dr. Kahle. Weiter führte Sie aus, dass die Stadt sich nicht über die Festsetzungen der Denkmalschutzbehörde in Bezug auf den Ensembleschutz im Altortbereich hinweg setzen könne. Aus der Aktennotiz gehe hervor, dass Herr Dr. Kahle sich im Mai das Haus noch einmal anschauen möchte. Sie schlage deshalb vor, eine Entscheidung des Stadtrates erst nach dem Termin zu treffen. Vielleicht ergeben sich dabei Möglichkeiten, die bisher noch nicht in Erwägung gezogen wurden.

In der sich anschließenden Diskussion schlug Stadtrat Grimm vor, und diesem Vorschlag schloß sich auch 2. Bürgermeister Tauchmann, Stadtrat Haider und Stadtrat Roth an, erst eine Besichtigung zusammen mit dem Landesamt für Denkmalpflege durchzuführen und dann eine Entscheidung im Stadtrat zu fällen. Klargestellt wurde dabei von Stadtrat Kortus, dass die Entscheidung über den Abriß letztendlich beim Landratsamt, nicht jedoch bei der Stadt liege. In Abstimmung mit den Eheleuten Schwarze, die zur Stadtratssitzung anwesend waren, erfolgte eine Vertagung der Entscheidung über diesen Tagesordnungspunkt bis zur Besichtigung durch das Landesamt für Denkmalpflege, Herrn Dr. Kahle.