Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Der Gemeinderat nahm Einsicht in die Planunterlagen.

 

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Sau – u. Sandäcker II“ (WA-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

  • Die Länge der Grenzbebauung wird überschritten; zulässig sind 7,50 m – geplant sind 8,90 m.
  • Die Traufhöhe bergseits wird überschritten; zulässig sind max. 2,60 m – geplant sind 2,60 m ab Oberkante der neuen Zufahrt.

 

Hierfür müsste Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben des Herrn Kriebs Michael, Buchenstr. 4, 97901 Altenbuch zum Neubau einer Garage mit Unterkellerung auf dem Grundstück Fl.Nr. 308/15, Gemarkung Unteraltenbuch zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitungen des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker II“ bezüglich der Traufhöhe bergseits sowie der Länge der Grenzbebauung wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0