Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 1

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergab Bgm. Amend aufgrund der persönlichen Beteiligung den Vorsitz an dessen Stellvertreter 2. Bgm. Meßner.

 

Der Gemeinderat nahm Einsicht in die Planunterlagen.

 

Das Bauvorhaben ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen.

 

Grundsätzlich ist der Außenbereich von jeglicher Bebauung freizuhalten.

 

Im Außenbereich ist ein Bauvorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung ausreichend gesichert ist und eine Privilegierung vorliegt.

 

Diese könnte hier über § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (land- u. forstwirtschaftlicher Betrieb) erreicht sein. Der Nachweis hierüber wird über die Untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Miltenberg) geführt.

 

Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als MD-Gebiet (Dorfgebiet) ausgewiesen.

 

Die Unterschriften der Nachbarn sowie der Bauherren fehlen noch.

 

Zur Frage von 3. Bgm.  Fleckenstein, ob das neue Feuerwehrhaus auch angeschlossen werden soll, teilte Herr Amend mit, dass dies kein Thema mehr sei.

 

Gemeinderat Rippl erkundigte sich über die Abgasnormen einer solchen Anlage.

Hierzu erwähnte Bgm. Amend, dass bei einer Anlage bis zu 100 KW, wie sie hier vorgesehen ist, die normalen Bestimmungen für Heizanlagen in Wohnhäusern gelten.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben der Eheleute Amend Andreas und Monika, Bachstr. 2, 9790 Altenbuch zur Erweiterung eines Nebengebäudes zur Holzhackgutlagerung und Installation einer Holzhackgutheizung < 50 KW Leistung und Errichtung eines Fertigteilkamins auf dem Grundstück Fl.Nr. 1190, Gemarkung Unteraltenbuch unter dem Vorbehalt zu, dass alle Nachbarunterschriften nachgeholt werden.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0

 

1. Bgm. Amend schied gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung aus.