Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2

Heute endete die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stadtprozelten zu Ausweisung eines Naturfriedhofes.

 

Es wurden keine Einwände, Anträge, Änderungswünsche vorgebracht.

 

Der Flächennutzungsplanänderungsentwurf ist nun als Satzung zu beschließen.

Danach erfolgt eine Vorlage und Genehmigung beim Landratsamt. Liegt diese vor, kann der Satzungsbeschluss veröffentlicht werden. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wäre somit wirksam.


Bürgermeisterin Kappes führte aus, dass heute die öffentliche Auslegung der zweiten Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadt Stadtprozelten zur Ausweisung eines Naturfriedhofes endet. Es wurden keine Einwände, Anträge und Änderungswünsche vorgebracht. Der Flächennutzungsplanänderungsentwurf ist nun als Satzung zu beschließen. Danach erfolgt eine Vorlage und Genehmigung beim Landratsamt. Liegt diese vor, kann der Satzungsbeschluß veröffentlicht werden. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wäre dann wirksam. Zweiter Bürgermeister Tauchmann sprach sich dagegen aus, über einen Satzungsbeschluß abzustimmen, da man noch gar nicht wisse, ob die Stadt einen Friedhof bekomme. Außerdem verweist er darauf, dass mit diesem Beschluß finanzielle Ausgaben anfallen werden.

Sowohl Stadtrat Kortus, als auch die Leiterin des Bauamtes der VG, Frau Wolz, wiesen darauf hin, dass es sich bei diesem Satzungsbeschluß nur um den Abschluß des baurechtlichen Verfahrens handele und hiermit noch keine Aussage über die Ausweisung eines Friedhofes getroffen werde. Der Satzungsbeschluß selbst bewirke keine weiteren Ausgaben.  

 

 

 

Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt aufgrund der §§ 9 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), den vom Architekturbüro Johann & Eck, Erfstr. 31a, 63927 Bürgstadt, gefertigten Planung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ausweisung eines Naturfriedhofes mit Begründung vom 29.11.2006 in der Fassung vom 26.01.2006, als Satzung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

9

2