Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

In der Sitzung am 23.04.15 wurde die Bauvorhaben Kleine Steig 12  - Wohnhausan- und Umbau behandelt.

 

Mittlerweile wurden im Verfahren seitens der Bauherrschaft bereits mehrere Varianten mit dem Landratsamt ausgearbeitet; leider kommt man noch immer nicht ohne eine Anpassung des Bebauungsplanes aus. Es müssten Änderungen im Bereich Wandhöhe, Dachform, Kniestock, Baugrenze und Anzahl der Vollgeschosse erfolgen. Eine Befreiung bezüglich Baugrenze und Anzahl der Vollgeschosse wird seitens des LRA als unkritisch gesehen; eine planerische Anpassung Kniestock, Wandhöhe und Dachform wäre eine Anpassung durch Bebauungsplanänderung vorzunehmen.

 

Um den Bauherren trotzdem eine Bebauung zu ermöglichen, müsste der Bebauungsplan geändert werden. Dies wäre auch sicherlich sinnvoll um zukünftigen Bauinteressenten ein breiteres und aktuelleres Angebot zu bieten.

 

Es wäre noch ein Planungsbüro hierzu zu beauftragen.

 

Bereits nach dem Änderungsbeschluss und den ersten Stellungnahmen kann parallel das Baugenehmigungsverfahren beginnen.

 

Stadtrat Johne kritisierte das Verhalten des Landratsamtes. Seiner Ansicht nach, hätte hier das Landratsamt durchaus mit Befreiungen arbeiten können.

 

Stadtrat Piplat unterstrich, dass man mit der angedachten Bebauungsplanänderung die Attraktivität der Baugebiete für die Bauherren steigern möchte.


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Kleine Steig“  i.d.F.v. 07.04.1994 gem. § 2 Abs. 1 i.V. m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB wie folgt zu ändern:

 

Es ist vorgesehen eine Modernisierung der Baustile zuzulassen sowie die planerischen Festsetzungen anzupassen (z.B. Gebäudeeinstellung offen zu gestalten, Dachformen, Wandhöhe, Kniestock  anpassen etc.). Ebenso empfiehlt sich eine Überprüfung der Abstandsflächenregelung. 

 

Von einer Umweltprüfung wird  abgesehen gem. § 3 a UVPG (Umweltverträg-lichkeitsprüfungsgesetz).

 

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt Stadtprozelten, die Ziele und Zwecke der Planung erneut öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

 

Nach erstellen des Planentwurfes wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

10

10

0