Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Bgm. Amend gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker II“ (WA- Gebiet). 

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

  • Dachgaube nicht auf der Außenwand; geplant ist ein Quergiebel
  • Die Höhe des Kniestocks wird überschritten; geplant sind 60cm, erlaubt ist 50cm
  • Die Anzahl der Vollgeschosse wird überschritten; erlaubt ist ein Vollgeschoss, geplant sind zwei Vollgeschosse (DG = ein Vollgeschoss)

 

Hierfür wäre eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß §31 Abs.2 BauGB notwendig.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig; die fehlende Unterschrift wird vom Bauherrn nachgeholt.

 

Der Gemeinderat nahm Einsicht in die Planunterlagen.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben zum Neubau eines Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage von Frau Weimer Nadine; Bangertsweg 4, 97901 Altenbuch auf dem Grundstück Fl.Nr. 308/39, Gemarkung Unteraltenbuch zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitungen (Dachgaube auf der Außenwand, Kniestock, Anzahl der Vollgeschosse) der Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker II“ wird Befreiung gemäß §31 Abs.2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

8

8

0