Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3

Vorsitzender Glock erläuterte zu der Aufteilung der Umlagen, dass das Verfahren mit der Gemeinde Altenbuch noch in der Schwebe sei und z.Zt. die Rechtsanwälte beider Seiten mit der Angelegenheit befasst sind. Er hoffe noch auf ein Gespräch vor einer evtl. gerichtlichen Auseinandersetzung.

 

Zum Haushalt selbst signalisierte Verbandsrat Schnellbach, dass er demselben nicht zustimme könne, nachdem die Gemeinde Dorfprozelten noch keinen genehmigten Haushalt für das Jahr 2006 habe und voraussichtlich auch keinen bekommen werde.

 

 


Die Verbandsversammlung stimmt dem Haushalt 2006 in der vorgelegten Fassung zu.

 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

 

des Abwasserzweckverbandes „Südspessart“ (Landkreis Miltenberg) für das Haushaltsjahr 2006

 

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende H a u s h a l t s s a t z u n g:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im   V e r w a l t u n g s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                       852.300,00 €

 

und

 

im   V e r m ö g e n s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                    1.548.200,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf   1.000.000,00 €   festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

(1)  B e t r i e b s k o s t e n u m l a g e

 

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im   V e r w a l t u n g s h a u s h a l t   (Umlagesoll) wird auf   660.300,00 €   festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.

 

(2)  I n v e s t i t i o n s u m l a g e

 

Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im   V e r m ö g e n s h a u s h a l t   (Umlagesoll) wird auf   117.000,00 €   festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf   100.000,00 €   festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2006 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

14

14

11

3

 

 

Auf entsprechende Anregung des Geschäftsführers bestand seitens der Verbandsversammlung Einverständnis, das Ing.-Büro BRS mit der Ausschreibung, der dieses Büro betreffenden Baumaßnahmen zu beauftragen.

 

Verbandsrätin Haaf wies in diesem Zusammenhang insbesondere auf die anstehende Mehrwertsteuererhöhung hin. Auch die Baumaßnahmen in Faulbach sollten nach Klärung der Grundstücksfragen umgehend ausgeschrieben werden.

 

Im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuererhöhung brachte Verbandsrat Schnellbach vor, dass er sich auch die Übertragung des gesamten Verbandes an eine Privatfirma vorstellen könnte und wenn von Collenberg bis Faulbach eine Einheit entstehen würde.

 

Verbandsrätin Kappes verwies in diesem Zusammenhang noch auf die Gemeinde Altenbuch. Befremdet zeigte sie sich über die Gegenstimmen der Dorfprozeltener Verbandsräte, da auch die Gemeinde Dorfprozelten nach wie vor ihren Nutzen aus dem Verband zieht.