Vorsitzender Glock erläuterte zu der Aufteilung der Umlagen, dass das Verfahren mit der Gemeinde Altenbuch noch in der Schwebe sei und z.Zt. die Rechtsanwälte beider Seiten mit der Angelegenheit befasst sind. Er hoffe noch auf ein Gespräch vor einer evtl. gerichtlichen Auseinandersetzung.
Zum Haushalt selbst signalisierte Verbandsrat Schnellbach, dass er demselben nicht zustimme könne, nachdem die Gemeinde Dorfprozelten noch keinen genehmigten Haushalt für das Jahr 2006 habe und voraussichtlich auch keinen bekommen werde.
Die Verbandsversammlung stimmt dem Haushalt 2006 in der vorgelegten Fassung zu.
H A U S H A L T S S A T Z U N G
des
Abwasserzweckverbandes „Südspessart“ (Landkreis Miltenberg) für das
Haushaltsjahr 2006
Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes
über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
(GO) erlässt der Zweckverband folgende H a u s h a l t s s a t z u n g:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im V e r w a l t u n g s h a u s h a l t
in den Einnahmen und Ausgaben mit 852.300,00 €
und
im V e r m ö g e n s h a u s h a l t
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 1.548.200,00
€
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) B e t r i e b s k o s t e n u m
l a g e
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen
nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im V e r w a l t u n g s h a u s h a l t (Umlagesoll) wird auf 660.300,00 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder
umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19
der Verbandssatzung.
(2) I n v e s t i t i o n s u m l a
g e
Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen
nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im V e r m ö g e n s h a u s h a l t (Umlagesoll) wird auf 117.000,00 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder
umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19
der Verbandssatzung.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht
vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.
Januar 2006 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungs-ergebnis: |
||
Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
14 |
14 |
11 |
3 |
Auf entsprechende Anregung des Geschäftsführers bestand seitens der Verbandsversammlung Einverständnis, das Ing.-Büro BRS mit der Ausschreibung, der dieses Büro betreffenden Baumaßnahmen zu beauftragen.
Verbandsrätin Haaf wies in diesem Zusammenhang insbesondere auf die anstehende Mehrwertsteuererhöhung hin. Auch die Baumaßnahmen in Faulbach sollten nach Klärung der Grundstücksfragen umgehend ausgeschrieben werden.
Im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuererhöhung brachte Verbandsrat Schnellbach vor, dass er sich auch die Übertragung des gesamten Verbandes an eine Privatfirma vorstellen könnte und wenn von Collenberg bis Faulbach eine Einheit entstehen würde.
Verbandsrätin Kappes verwies in diesem Zusammenhang noch auf die Gemeinde Altenbuch. Befremdet zeigte sie sich über die Gegenstimmen der Dorfprozeltener Verbandsräte, da auch die Gemeinde Dorfprozelten nach wie vor ihren Nutzen aus dem Verband zieht.