Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Bgmin. Kappes gab die Vorlage der Verwaltung dem Stadtrat zur Kenntnis:

 

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt nachfolgende Änderungssatzung zu fertigen:

 

ÄNDERUNGSSATZUNG

zur Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen

der Stadt Stadtprozelten

(Friedhofs- und Bestattungssatzung)

 

 

Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Stadtprozelten folgende Änderungssatzung:

 

 

§ 1

 

§ 12 Abs. 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung erhält folgende Neufassung:

 

(3)  Für Urnengrabstätten wird auf Antrag ein Nutzungsrecht  in

1.    einem Urnengrab für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit), bei Verwendung von biologisch abbaubaren Urnen 15 Jahren und

2.    im Urnenkreisel oder Urnenfeld für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit)

verliehen.

 

§ 2

 

§ 23 Abs. 1 der Friedhofs- und Bestattungssatzung erhält folgende Neufassung:

 

(1)  Die Ruhezeit für Leichen sowie für Urnenbestattungen in der Erde beträgt  25 Jahre, bei Verwendung einer biologisch abbaubaren Urne 15 Jahre.

 

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.

 

 

Der Stadtrat bat abschließend zu klären, ob es für die biologisch abbaubaren Urnen eine Zertifizierung gibt. Sollte dies der Fall sein, soll diese in den Änderungssatzungstext mitaufgenommen werden.


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt die Änderungssatzung zur Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Stadt Stadtprozelten.

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt die Satzung auszufertigen und bekanntzumachen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0