Der Stadtrat nahm Einsicht in die Bauantragsunterlagen.
Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Gesamtbebauungsplanes „Neuenbuch II“ (MDb-Gebiet).
Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Gesamtbebauungsplanes überein:
- Die Firstrichtung soll gedreht werden
- Die Traufhöhe der Garage/Carport wird überschritten, geplant sind 2,85 m – erlaubt sind 2,75 m
- Die Traufhöhe des Wohnhauses wird im Bereich des Giebels überschritten – erlaubt sind 6m
Hierfür müsste eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.
Auf den Abschluss/Planreife des Bebauungsplanänderungsverfahrens soll nicht abgewartet werden.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben der Eheleute Zöller Nadine und Joachim, Waldstr. 21, 97909 Stadtprozelten-Neuenbuch zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 2544/2, Gemarkung Neuenbuch zu.
Hinsichtlich der Überschreitungen der Festsetzungen des Gesamtbebauungsplanes „Neuenbuch II“ bezüglich der Traufhöhen Wohnhaus, Carport und Garage sowie die Drehung der Firstrichtung wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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11 |
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