Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Der Stadtrat nahm Einsicht in die Bauantragsunterlagen.

 

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Gesamtbebauungsplanes „Neuenbuch II“ (MDb-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Gesamtbebauungsplanes überein:

 

  • Die Firstrichtung soll gedreht werden
  • Die Traufhöhe der Garage/Carport wird überschritten, geplant sind 2,85 m – erlaubt sind 2,75 m
  • Die Traufhöhe des Wohnhauses wird im Bereich des Giebels überschritten – erlaubt sind 6m

 

Hierfür müsste eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

Auf den Abschluss/Planreife des Bebauungsplanänderungsverfahrens soll nicht abgewartet werden.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben der Eheleute Zöller Nadine und Joachim, Waldstr. 21, 97909 Stadtprozelten-Neuenbuch zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 2544/2, Gemarkung Neuenbuch zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitungen der Festsetzungen des Gesamtbebauungsplanes „Neuenbuch II“ bezüglich der Traufhöhen Wohnhaus, Carport und Garage sowie die Drehung der Firstrichtung wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0