Beschluss: Kenntnis genommen

Sanierung Kläranlage

 

1. Vors. Wolz führte aus, dass nachdem in der letzten Verbandssitzung diverse Fragen zur Sanierung unserer Kläranlage in Bezug auf mögliche fehlende Genehmigungen aufkamen, habe man sich dieser Sache mit Nachdruck angenommen.

Parallel wurde hierzu  veranlasst die eingegangenen Abschlagsrechnungen  des Planungsbüros vorerst nicht zu begleichen. Dabei war man sich bei den Verantwortlichen des AZV einig, diese offenen Abschlagszahlungen erst dann zu begleichen, wenn alles zur Zufriedenheit geklärt ist.

Den im Raum gestandenen möglichen Baustopp der Sanierungsmaßnahme durch das Landratsamt, konnte durch einige Telefonate, E-Mails und einem behördlichen Ortstermin sowie den damit verbundenen Zusagen abgewendet werden. Auch die Zusage des Eigentümers eines angrenzenden Grundstücks und der damit verbundenen Abstandsflächenübernahme hat uns dabei sicher kurzfristig sehr geholfen.

 

Der 1. Vors. bedankte sich an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des Landratsamtes. Abschließend sollte hier noch erwähnt werden, dass zwar noch nicht alle behördlichen Genehmigungen als Ganzes abgeschlossen sind, aber man mit einem parallel laufendem Genehmigungsverfahren bei gleichzeitigem Baufortschritt leben könne.

 

 In diesem Zusammenhang haben sich auch einige kleinere Veränderungen in Bezug auf die nachfolgende Einzäunung des AZV-Grundstückes ergeben, die anhand eines Lageplanes kurz erläutert wurde.  

Der neue Zaunverlauf ist aufgrund der besseren Pflege der gesamten AZV-Grundstücke sicher sinnvoll und gut.

Durch die Nutzung eines Teilbereiches des Zaunes des Grüngutplatzes der Gemeinde Dorfprozelten und der weiteren Anbindung werden die Kosten des Zaunes etwas günstiger, da innerhalb der Ausschreibung auch dieser Bereich enthalten war.

 

Mit dem vorgestellten neuen Zaunverlauf bestand im Gremium Einverständnis.  

 

Bgm. Amend sprach hier die Haftung des Ingenieurbüros und evtl. Schadensersatzansprüche bei Bauverzögerungen an.        

 

Ortsbeschilderung

 

Die Gemeinde Dorfprozelten teilt mit, dass eine einheitliche Ortsbeschilderung angestrebt wird. Die Kosten der Rahmen und des Aufbaus werden dabei von der Gemeinde Dorfprozelten übernommen, lediglich der Preis für die benötigten eigenen Schilder muss vom Verband übernommen werden. Dieser beläuft sich nach vorliegendem Angebot bei ca. 160,00 €/Schild. Um eine ausreichende Beschilderung zu gewährleisten benötigt der AZV dabei ca. 5 Schilder, je nach Schilderstandorten. Sollte die Gemeinde dieses Projekt umsetzen, würde man sich mit den benötigten Schildern beteiligen.

 

Brückenbrunnen in Dorfprozelten

           

Aufgrund einer internen gemeindlichen Untersuchung in Bezug auf den Wasserverlauf des ehemaligen Brückenbrunnen in Dorfprozelten durch die Gemeinde Dorfprozelten, hatte sich herausgestellt, dass im Bereich des RÜB neben dem Fahrradweg in Dorfprozelten ein starker Wurzeleinwuchs an den Kanälen des AZV zu verzeichnen ist. Dieses Problem kommt von einem direkt angrenzenden gemeindlichen Grundstück. In diesem Zusammenhang wurde mit Herrn Fiederling von der ABW vereinbart, dieses Problem genauer zu untersuchen. Sollte sich dabei heraus stellen, dass hier Kosten auf den AZV zukommen könnten, soll gemeinsam mit der Gemeinde Dorfprozelten nach Lösungen gesucht werden. Eine evtl. Aufforderung zur Baumfällung oder bei Erhaltung des Baumes einer späteren Schadensübernahme durch die Gemeinde Dorfprozelten könnte eine mögliche Lösung darstellen.

 

Vergabe von Bauaufträgen etc.

 

Zur Frage aus der letzten Verbandssitzung über die Höhe der Vergabe von Bauaufträgen durch den Vorsitzenden wird vermerkt, dass diese in der Geschäftsordnung vom 01.07.2014 festgeschrieben sind, sie belaufen sich im Einzelfall auf bis zu 50.000,00-€.

Weiterhin kann festgehalten werden, dass die Grünanlagenpflege sowie die Inspektion und Wartung der verbandseigenen Geräte im Betriebsführungsvertrag der ABW enthalten ist. Dazu wurde auch im Anhang der letzten GR-Sitzung der Betriebsführungsvertrag beigefügt.

 

Rechnungen außerhalb des Betriebsführungsvertrages mit der ABW

 

Es handelt sich hierbei um Maßnahmen an den Gewerken Pumpwerk Fähre und RÜB 5 bei der Metzgerei Saemann. Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 18.113,46 € und beinhaltet Maßnahmen wie Pumpeninstandsetzungen, Pumpenerneuerungen, Pumpenumbaumaßnahmen, Rohrleitungserneuerungen sowie alle dazu nötigen Arbeitsleitungen. All diese Maßnahmen waren aufgrund technischer Probleme und der damit verbundenen Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit unumgänglich und mussten auch unter dem Aspekt der Dringlichkeit gemacht werden.

 

Reparaturen 2016

 

Mit Schreiben vom 04.11.2015 wurde uns von ABW, Herrn Rutschmann mitgeteilt, bereits jetzt für diverse Anschaffungen und Reparaturen Gelder im Haushalt 2016 vorzusehen. Als Kostenschätzung wurden uns Zahlen in Höhe von ca. 65.000,00 € genannt. Die Kostenschätzung vom 04.11. 2015 wurde verlesen. Die technische Ausführung hierzu wird Herr Rutschmann unter TOP 2 erläutern.

 

Bgm. Hörnig fragte nach, ob dann mit den Reparaturen aus 2016 alle RÜB´s abgearbeitet seien?

 

Herr Rutschmann führte hierzu aus, dass nach 2016 diese Bauwerke auf dem geforderten technischen Stand seien.

 

Verbandsrat Fuchs sprach den Posten zur Anschaffung (Küche, Stühle, etc.) für 2016 an und ob diese nicht schon ausgeschrieben seien.

 

Herr Rutschmann erklärte, dass die bisherige Ausschreibungen reine Bau-LV´s seien und man die Einrichtungsgegenstände für Sozialräume besser separat beauftragt.