Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Bgmin.  Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis.

 

Dieser Bauantrag wurde bereits am 23.04.2015 im Stadtrat behandelt.

 

Mittlerweile befindet sich der Bebauungsplan „Kleine Steig“ (WA-Gebiet)  im Änderungsverfahren.

 

Trotzdem sind weiterhin Befreiungen notwendig:

 

           Die Baugrenze wird im nördlichen Teil überschritten

           Die Fläche der Gauben beträgt mehr als 1/3 der Dachfläche

 

Hierfür wäre eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB zu erteilen.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

Die Anerkennung der zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kleine Steig“ seitens des Bauherrn liegt vor.

 

Der Stadtrat nahm Einsicht in die Planunterlagen.

 

Stadtrat Piplat stellte fest, dass der Bebauungsplan geändert wurde, trotz des Wissens, dass dennoch im Einzelfall Befreiungen notwendig sein werden.

 

Auch Stadtrat Johne übte diesbezüglich Kritik an das Bauamt des Landratsamtes Miltenberg aus, da nach Änderung des Bebauungsplanes weiterhin Befreiungen zu behandeln sind.

 

Stadtrat Adamek stellte noch fest, dass die Änderung des Bebauungsplanes im vergangenen Jahr aufgrund dieses Bauantrages durchgeführt wurde. Der Bauantrag weicht aber vom ursprünglichen leicht ab, weshalb die Befreiung nun wieder erforderlich sei.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben der Eheleute Tamara und Matthias Blum, Kleine Steig 12, 97909 Stadtprozelten zur Erweiterung und Sanierung des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696, Gemarkung Stadtprozelten zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitungen des Bebauungsplanes „Kleine Steig“ bezüglich der nördlichen Baugrenze sowie die Festsetzungen bezüglich der Dachgauben wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

8

8

0