Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Dr. Hanauer vom Büro HG, Gießen stellte anhand einer Powerpoint-Präsentation das Ergebnis des Probebetriebes vor.

 

Das  Ergebnisse wird nachfolgend  zusammengefasst:

 

Der Zweckverband zur Wasserversorgung (ZV WV) der Stadtprozeltener Gruppe versorgt die Verbandsgemeinden Faulbach (inkl. Breitenbrunn), Dorfprozelten und Stadtprozelten (inkl. Neuenbuch) sowie seit dem 26.10.2012 auch die Gemeinde Altenbuch (neues Verbandsmitglied) mit Trinkwasser.

 

Im Zuge des aktuellen Probebetriebs wurde im Laufe des Jahres 2014 ein fallender Trend im GwStand an den Brunnen 1 und 2 erkennbar, der am Brunnen 2, aufgrund der relativ geringen Mächtigkeit des hier genutzten Quartär- bzw. Kies-GwLeiters, zunehmend technische Schwierigkeiten bei der Wasserförderung zur Folge hat.

 

Vor diesem Hintergrund wurde zwischen September und Dezember 2015 ein Einleitversuch durchgeführt, bei dem über die GwMessstelle (GWM) 3 Quellwasser in den Untergrund eingeleitet wurde, um eine hydraulische Stützung des GwNiveau resp. eine GwAnreicherung zu bewirken. Der vorliegende Ergebnisbericht enthält die Dokumentation und GwModell-gestützte Auswertung der Daten aus dem Einleitversuch.

 

Der Einleitversuch an der GWM 3 begann am 21.09.2015 und teilt sich in zwei Phasen wie folgt auf:

 

Phase

Dauer

Beschreibung

1

21.09. bis 21.12.2015

Hauptphase: Dauerhafte Einleitrate ca. 10 l/s; die Zuleitung des Quellwassers zur GWM 3 erforderte den Pumpeneinsatz im Maschinen-haus Breitenbrunn.

2

seit 21.12.2015; noch nicht beendet

Phase mit fortgesetzter, reduzierter Einleitrate (ca. 3 l/s); Einleitung ohne Pumpeneinsatz möglich; Zuleitung des Quellwassers zur GWM 3 im Freispiegelgefälle.

 

Die Daten aus dem Einleitversuch werden GwModell-gestützt ausgewertet. Es zeigt sich, dass mit Falle einer dauerhaften Quellwassereinleitung mit 10 l/s im Betrachtungszeitraum 01.07.2011 bis zum 31.01.2016 (modelltheoretisch) eine GwSpiegelanstieg zu verzeichnen gewesen wäre, dass aber die Einleitung von 3 l/s den gemessenen fallenden Trend lediglich gedämpft, jedoch nicht verhindert hätte.

 

Insgesamt zeigt sich, dass durch die Quellwassereinleitung eine wirksame Stabilisierung des GwNiveaus erreicht wird bzw. werden kann, ohne dass dies die Anpassung von WSG-Grenzen resp. der Schutzzone II erfordert. Es ist daher zu empfehlen, diese hydraulische Stützungsmaßnahme baldmöglichst in die zukünftige Bewirtschaftung des Gewinnungsgebietes Breitenbrunn einzubeziehen; Hinweise zu einer diesbezüglich weitergehenden Planung werden gegeben.

 

Das eingeleitete Quellwasser (Quellenmischwasser) ist sehr gering mineralisiert, Sauerstoffreich und Eisen- und Manganarm. Es ist daher anzunehmen, dass durch die Quellwassereinleitung absehbar keine Verockerung oder Manganausfällung im Untergrund ausgelöst wird.

 

Es ist zu empfehlen, eine GwBewirtschaftung des Gebietes Breitenbrunn mit Quellwasser-einleitung zunächst in den laufenden Probebetrieb zu integrieren bzw. im Rahmen des Probebetriebs zu testen. Das Probebetriebskonzept wäre dann entsprechend zu modifizieren und eine Verlängerung und/oder Neuerteilung der wasserrechtlichen Genehmigung für die Quellwassereinleitung über den 31.12.2016 hinaus zu beantragen.

 

Bei einer Vorbesprechung am 10.03.2016 wurde das Ergebnis bereits den Fachbehörden Wasserwirtschaftsamt, Landratsamt Miltenberg –Wasserrecht- und Gesundheitsamt präsentiert.

 

Diese schlagen zwei Varianten für eine weitere Verlängerung des Probebetriebes vor:

 

Variante 1:

Dauereinleitung von Quellwasser im Freilaufgefälle in die GWM 3 nach Verlegen einer festen Leitung. Zusätzlich müsse eine neue GWM gebaut werden.

 

Variante 2:

Einleitung von Quellwasser im Freilaufgefälle in einem neu zu errichtenden Schluckbrunnen. Dieser könne in der Nähe der GWM 3 errichtet werden, die GWM kann dann als solche wieder verwendet werden.

 

Eine Kostenschätzung beider Varianten durch das Büro HG wird wie folgt veranschlagt:

Variante 1: 34.300 €/netto,

Variante 2: 91.400 €/netto.

 

Der Vorteil würde laut Büro HG bei dem Bau eine Schluckbrunnens liegen, da dieser als solches ausgebaut wird. Die vorhandene GWM müsse erst umgebaut werden. Diese Kosten sind noch nicht berücksichtigt. Außerdem könne die Lage des neuen Einleitbrunnens topographisch tiefer gewählt werden.

 

Zum Einwand von Herrn Wolf von den Stadtwerken Wertheim, ob die Quellen eines Schutzgebietes bedürfen, erwiderte Herr Hanauer, dass dies nicht erforderlich sei. Bei der Entfernung vom Einleitbrunnen zum Entnahmebrunnen ist die 50Tage-Regelung mehr als eingehalten.

Verbandsrat Piplat fragte nach, ob dies Auswirkungen auf die Schutzgebietszone 2 hat. Laut Herrn Hanauer bedarf es keiner Änderung dieser Zone.

 

Im Anschluss diskutierte man über den Verlauf der Zuleitung. Sofern diese entlang der Straße verlaufen solle, müsse diese nach dem Verschließen auch eine neue Teerschicht erhalten. Ein weiterer Verlauf wäre über private Wiesen möglich. Hierzu müssen natürlich die Grundstückseigentümer Ihr Einverständnis mit Eintragung einer Grunddienstbarkeit geben.

 

 

 

 

 


Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe beschließt ein Konzept für die Variante 2:

Einleitung von Quellwasser im Freilauf in einem neu zu errichtenden Schluckbrunnen

zu erarbeiten und Angebote hierüber vorzulegen.

Das Büro HG erhält den Auftrag die Planung hierzu zu beginnen. Über das noch vorzulegende Angebot des Büro HG wird in der nächsten Sitzung abgestimmt.

 

Die Stadtwerke Wertheim wird beauftragt ein Ing.Büro für die möglichen Leitungstrassen zu beauftragen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0