Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Zu diesem TOP begrüßte der 1. Vors. Bieber den Kämmerer Herrn Schlegel und übergab diesem das Wort.

 

Herr Schlegel referierte zu den Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2016 (liegt der Originalniederschrift bei).

 

 

Haushaltssatzung

 

des

Schulverbandes Dorf-/Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2016

 

Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit          269.000  Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                    49.500  Euro

ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

Betriebskostenumlage

1.    Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf                                            192.100,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

 

2.    Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2015 auf 95 Verbandsschüler festgesetzt.

 

3.    Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.022,11 € festgesetzt.

 

Investitionsumlage

1.    Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll wird auf                                                      10.000,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes Umgelegt (Investitionsumlage).

 

2.    Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2015 auf 95 Verbandsschüler festgesetzt.

 

3.    Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 105,26 € festgesetzt.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  45.000 Euro festgesetzt.

 

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft

 


Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Dorfprozelten/Stadtprozelten beschließt den vorgelegten Haushaltsplan, sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

5

5

5

0