Den Gremiumsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung ein Entwurf des Haushaltsplans, die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2016, sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes ausgehändigt. Hierzu wird Bezug genommen.
Aufgrund der gewährten Stabilisierungshilfe musste bereits bis zum 31.03.2016 die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes erarbeitet und über das Landratsamt Miltenberg der Regierung von Unterfranken vorgelegt werden.
Bürgermeisterin Kappes teilte dem Gremium mit, dass der Finanzausschuss am 12.04.2016 den Haushalt intensiv vorberaten hat. Die Eckpunkte wurden in der Vorbemerkung zum Haushaltsplan ausgeführt. Sie stellte deutlich heraus, dass trotz der sparsamen Haushaltsführung die notwendigen Investitionen nicht außer Acht gelassen werden können.
Im vergangenen Jahr hat die Stadt auch wieder eine Stabilisierungshilfe erhalten, auch im laufenden Haushaltsjahr wird erneut ein Antrag hierauf gestellt.
2. Bgm. Adamek gab für die CSU-Fraktion seine Stellungnahme dem Stadtrat zur Kenntnis. Er stellte klar, dass der vorgelegte Haushaltsentwurf gerade im Verwaltungshaushalt mit den Einnahmen und Ausgaben die Durchführung der zentralen Aufgaben, und somit der Grundversorgung der Stadt gewährleistet. Im Vermögenshaushalt wurden nur die notwendigen Investitionen eingeplant. Hierzu ist eine weitere Darlehensaufnahme erforderlich, gerade deshalb, weil Mittelzuflüsse für Zuwendungen erst im Folgejahr erfolgen. Es müsse Stillstand vermieden werden, um Wohnen und Arbeiten in der Stadt weiter zu ermöglichen.
Stadtrat Piplat sprach für die SPD-Fraktion von einem „guten Plan“, welcher jedoch nicht zum Jubeln verleite. Investitionen im Bestand sind erforderlich und nur mit staatlichen Förderungen zu leisten. Schließlich schafft man hierdurch neue Werte für die Stadt. Viele Projekte können jedoch nicht ohne weitere Darlehensaufnahme, auch in den Folgejahren, durchgeführt werden.
Anschließend verlas der Kämmerer zur Beschlussfassung die nachfolgende
Haushaltssatzung
der Stadt
Stadtprozelten
Landkreis
Miltenberg
für
das
Haushaltsjahr 2016
Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO)
erlässt die Stadt Stadtprozelten folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt;
er
schließt
im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit
3.026.500 €
und
im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 1.617.800 €
ab.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-
Fördermaßnahmen
wird auf 740.000
€
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1)
Grundsteuer
a)
Für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360 v.H.
b)
Für
die Grundstücke (B) 360
v.H.
2)
Gewerbesteuer 380
v.H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach
dem Haushaltsplan wird auf 500.000 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft
Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt den vorgelegten Haushaltsplan, sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016.
Er nimmt das Haushaltskonsolidierungskonzept zur Kenntnis und bekräftigt auch weiterhin die Selbstbeschränkung nur für notwendige Pflichtaufgaben Darlehen aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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