Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Den Gremiumsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung ein Entwurf des Haushaltsplans, die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2016, sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes ausgehändigt. Hierzu wird Bezug genommen.

 

Aufgrund der gewährten Stabilisierungshilfe musste bereits bis zum 31.03.2016 die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes erarbeitet und über das Landratsamt Miltenberg der Regierung von Unterfranken vorgelegt werden.

 

Bürgermeisterin Kappes teilte dem Gremium mit, dass der Finanzausschuss am 12.04.2016 den Haushalt intensiv vorberaten hat. Die Eckpunkte wurden in der Vorbemerkung zum Haushaltsplan ausgeführt. Sie stellte deutlich heraus, dass trotz der sparsamen Haushaltsführung die notwendigen Investitionen nicht außer Acht gelassen werden können.

Im vergangenen Jahr hat die Stadt auch wieder eine Stabilisierungshilfe erhalten, auch im laufenden Haushaltsjahr wird erneut ein Antrag hierauf gestellt.

 

2. Bgm. Adamek gab für die CSU-Fraktion seine Stellungnahme dem Stadtrat zur Kenntnis. Er stellte klar, dass der vorgelegte Haushaltsentwurf gerade im Verwaltungshaushalt mit den Einnahmen und Ausgaben die Durchführung der zentralen Aufgaben, und somit der Grundversorgung der Stadt gewährleistet. Im Vermögenshaushalt wurden nur die notwendigen Investitionen eingeplant. Hierzu ist eine weitere Darlehensaufnahme erforderlich, gerade deshalb, weil Mittelzuflüsse für Zuwendungen erst im Folgejahr erfolgen. Es müsse Stillstand vermieden werden, um Wohnen und Arbeiten in der Stadt weiter zu ermöglichen.

 

Stadtrat Piplat sprach für die SPD-Fraktion von einem „guten Plan“, welcher jedoch nicht zum Jubeln verleite. Investitionen im Bestand sind erforderlich und nur mit staatlichen Förderungen zu leisten. Schließlich schafft man hierdurch neue Werte für die Stadt. Viele Projekte können jedoch nicht ohne weitere Darlehensaufnahme, auch in den Folgejahren, durchgeführt werden.

 

 

Anschließend verlas der Kämmerer zur Beschlussfassung die nachfolgende

 

Haushaltssatzung

 

der Stadt Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2016

 

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Stadtprozelten  folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                          3.026.500 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                            1.617.800 €

ab.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-

Fördermaßnahmen wird auf                                                                                       740.000 €

festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1)    Grundsteuer

a)    Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                           360 v.H.

b)    Für die Grundstücke   (B)                                                                   360 v.H.

 

2)    Gewerbesteuer                                                                                         380 v.H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                               500.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt den vorgelegten Haushaltsplan, sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016.

Er nimmt das Haushaltskonsolidierungskonzept zur Kenntnis und bekräftigt auch weiterhin die Selbstbeschränkung nur für notwendige Pflichtaufgaben Darlehen aufzunehmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0