Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtgültigen Bebauungsgebietes „Sau- und Sandäcker II“.
Ob das Bauvorhaben mit dem Festsetzungen des Bebauungsgebietes übereinstimmt, konnte aufgrund der Abwesenheit der Sachbearbeiterin nicht endgültig geprüft werden.
Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben von Nadine Weimer, wh. Bangertsweg 4, 97901 Altenbuch zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 308/39, Gemarkung Unteraltenbuch zu.
Die Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker II“ (Dachgaube auf der Außenwand, Kniestock, Anzahl der Vollgeschosse) werden gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
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