Sitzung: 01.06.2016 Zweckverbandsversammlung AZV
Beschluss: Kenntnis genommen
· Mit Schreiben vom 08.01.2016 erhielten der AZV eine Anfrage der Gemeinde
Collenberg auf Entsorgung von Abwasser durch Wohnmobile an der Pumpstadion am
Main im OT Fechenbach. Diese wurde zur Beantwortung am 13.01.2016 an die ABW
Wertheim zur Bearbeitung geschickt, welche ihre Stellungnahme der Gemeinde
Collenberg zugesandt haben. Dank dabei an den zuständigen Mitarbeiter der ABW.
· Die ABW berichtete dem AZV über Wurzeleinwuchs am Auslaufkanal des RÜB
Dorfprozelten nach einer Routinekontrolle.
Der Vorsitzende informierte daraufhin die
Gemeinde Dorfprozelten, um mögliche Folgekosten, welche von der Gemeinde
getragen werden müssten, abzuklären. In der GR-Sitzung der Gemeinde
Dorfprozelten am 23.02. wurde dieses Thema ausführlich mit folgendem Ergebnis
diskutiert. Der Baum der diese Schäden verursacht, sollte vorerst nicht gefällt
werden. Es soll dazu ein Ortstermin
sowie eine Kostenschätzung durch das Ing.-büro Walter + Partner für
einen möglichen zu bauenden Schutzmantel der AZV-Kanäle eingeholt werden. Erst
danach soll wieder im Gemeinderat von Dorfprozelten über diesen Punkt und die
dazu nötigen Schritte gesprochen werden.
· Der Bildstock im Außenbereich der Kläranlage wurde aufgrund der
Sanierungsmaßnahme entfernt. Die Fa. Alexander Schwarz hat diesen abgebaut und
eingelagert. Ein neuer Standort soll nach der Baumaßnahme gefunden werden. Ob
es zum Bildstock wie auch zum Standort einen Zusammenhang zum AZV gibt ist mir
zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, soll jedoch im Vorfeld der Suche eines neuen
Standortes noch geklärt werden.
· Bisherige Nachtträge bei den Sanierungsarbeiten der Kläranlage:
Eventuelle Kostensteigerung bei Fa. Wiedemann, Betonsanierung,
Erhöhung der Einheitspreise um 10%; Geschäftskosten + 5%
Grund: Baubeginnverzögerung - Kostenübernahme noch nicht geklärt (evtl. bdh)
Kostenschätzung: 119.601,25 €
Ausschreibungsergebnis: 66.885,89 €
- Nachtrag Bereich Elektro Fa. HBS über 5.472,29 €,
für die Kosten eines Doppelbodens für die Verkabelung im Betriebsgebäude/Bandeindicker, dadurch Erweiterung der Schaltanlage im Bereich des Bandeindickers möglich
Kostenschätzung: 759.224,36 €
Ausschreibungsergebnis: 688.714,51 €
Kosten neu: 694.186,80 €
- Nachtrag Bereich Elektro Fa. BHBS über 2.179,75 €,
für Erneuerung Vor-Ort-Steuerstelle (51,41 €) und Pumpwerk Stadtprozelten (Prüfung und Abschaltung im Kabelverteilerschrank mit rd. 2.128,34 €).
Kostenschätzung: 759.224,36 €
Ausschreibungsergebnis: 688.714,51 €
Kosten neu: 696.366,55 €
- Nachtrag Fa. Brand Bautechnik über 13.858,38 €,
für Querkraftdorne (zusätzliche Forderungen Statiker), Doppeldichtpackungen für die Kabelleerrohre, Fiagrip Flanschadapter wurde für den Anschluss an der bestehenden Schlammleitung am Teich 2 benötigt und Arbeiten für die nachträglich gefällten Bäume mit Entsorgung.
Kostenschätzung: 1.764.984,30 €
Ausschreibungsergebnis: 1.868.834,33 €
Kosten neu: 1.882.692,71 €
- Nachtrag Fa. Brand Bautechnik über 32.657,88 €,
Für die geänderte Dacheindeckung aufgrund der flachen Dachneigung mit Trapezblech; hierdurch wird es zu keinen Mehrkosten kommen, da die Kosten für die bisherige Dachplanung (Ziegel) entfallen.
· Im Leistungsverzeichnis der Sanierungsmaßnahme der Kläranlage ist ein
50/50 Lösung zwischen Asphalt und Pflaster ausgeschrieben. Beim
Baustellentermin am 20.01.2016 wurde festgehalten, dass aus bautechnischen
Gründen nochmals über die tatsächliche Fahrbahngestaltung gesprochen werden
muss. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile war man sich einig, die Variante 1
umzusetzen. Bei dieser Variante wird die komplette Umfahrung in Asphalt und nur
die Hoffläche zwischen Sandfang, Betriebsgebäude und Gebläsehalle sowie die
Fußwege innerhalb der Anlage als Pflaster ausgeführt werden. Diese Variante
wurde von allen beteiligten Vertretern der ABW und des AZV als die Beste
empfunden. Daraufhin hat H. Vodermair diese Flächen in den Plänen geändert und
eine erneute Kostenberechnung angestellt. Die Variante 1 ist zwar zur Variante
2 um ca. 10.000,-€ teurer, aber aufgrund der Mengenminderung in Bezug auf das
Leistungsverzeichnis sind wir immer noch um ca. 10.000,-€ günstiger als die
Kosten im Leistungsverzeichnis.
· Nachdem der genaue Grenzverlauf an der Kläranlage Dorfprozelten aufgrund
fehlender Grenzsteine ermittelt wurde, soll nun in Absprache mit den
Verantwortlichen der ABW der neue Zaunverlauf, incl. der kleinen Tore der
Anlage, festgelegt werden. Durch die Planungen des gesamten Projektes haben
sich auch wissentlich die Grundstücksverhältnisse dahingehend verändert, dass
der AZV eine Teilfläche des Weges von Dorfprozelten überbaut. Für die überbaute
Fläche soll nach Abschluss der Maßnahme und unter dem Gesichtspunkt der
überhaupt noch benötigten Flächen des AZV eine Regelung mit der Gemeinde
Dorfprozelten getroffen werden.
· Die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben
(RZWas2016) am 30.03.2016 bekanntgemacht und ist rückwirkend zum 01.01.2016 in
Kraft getreten. Dabei werden in besonderen Härtefällen und unter Berücksichtigung
von Schwellenwerten unter anderem die Sanierung von Kläranlagen sowie die
Sanierung von Abwasserkanälen gefördert.
Von der Verwaltung wurde unter
Berücksichtigung der vorgeschriebenen Kriterien eine mögliche Förderung
geprüft. Dabei liegen wir bei einem für
uns berechneten Schwellenwert von rd. 1.200,-€. Da jedoch der
Härtefallschwellenwert bei 5.000,-€ liegt kommen wir nicht für eine mögliche
Förderung in Betracht.
· Gesprächstermin am 07.04.2016 in der VG Stadtprozelten. Dabei ging es um
die vorzeitige Beteiligung des AZV bei den anstehenden Maßnahmen der Stadt
Stadtprozelten in Bezug auf den Neubau der Ortsumfahrung und den damit
verbundenen Hochwasserschutzmaßnahmen. Seitens des AZV war außer dem
Vorsitzenden noch Herr Rutschmann von ABW anwesend. Dabei wurden alle Maßnahmen
durch die Herren Wach und Krug vom Planungsbüro Schlegel vorgestellt. Die von
seitens des AZV/ABW angesprochen Forderungen und Auflagen wurden vom Büro zur
Kenntnis genommen und sollen in der weiteren Planung berücksichtigt werden. Als
abschließendes Fazit des AZV wurde dabei folgende Aussage gemacht. Wenn alle
für den AZV relevanten Dinge und Forderungen beachtet werden, sowie dem AZV,
sowohl vor, als auch während und insbesondere nach der Baumaßnahme keine Kosten
entstehen, wird man innerhalb des späteren offiziellen
Planfeststellungsverfahrens die Zustimmung erteilen können.