Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Verbandsvorsitzender Weiner umriss eingangs der Haushaltsberatung nochmals die Eckdaten des Haushaltes für das Jahr 2006.

 

Kämmerer Freund fügte seinen Erläuterungen hinzu, dass er im Energie- und Personalkostenbereich noch Einsparungspotential sehe.


Die Verbandsversammlung stimmt dem Haushalt für 2006 in der vorgelegten Fassung zu.

 

Weiterhin erfolgte eine Beschlussfassung über die

 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

 

des Schulverbandes Faulbach, Landkreis Miltenberg, für das Haushaltsjahr 2006

 

Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende   H a u s h a l t s s a t z u n g:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im   V e r w a l t u n g s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                772.400,00 €

 

u n d

 

im   V e r m ö g e n s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                237.000,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

S c h u l v e r b a n d s u m l a g e

 

1.    Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im   V e r w a l t u n g s h a u s h a l t   wird für das Haushaltsjahr 2006 auf 672.800,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

 

2.    Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2005 auf 334 Verbandsschüler festgesetzt.

 

3.    Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.014,37 € festgesetzt.

 

4.    Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im   V e r m ö g e n s h a u s h a l t   wird für das Haushaltsjahr 2006 auf 15.000,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).

 

5.    Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2005 mit insgesamt 334 Verbandsschülern zu Grunde gelegt.

 

6.    Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 44,91 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000,00 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2006 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

7

7

7

0