Verbandsvorsitzender Weiner umriss eingangs der Haushaltsberatung nochmals die Eckdaten des Haushaltes für das Jahr 2006.
Kämmerer Freund fügte seinen Erläuterungen hinzu, dass er im Energie- und Personalkostenbereich noch Einsparungspotential sehe.
Die Verbandsversammlung stimmt dem Haushalt für 2006 in der vorgelegten Fassung zu.
Weiterhin erfolgte eine Beschlussfassung über die
H A U S H A L T S S A T Z U N G
des
Schulverbandes Faulbach, Landkreis Miltenberg, für das Haushaltsjahr 2006
Auf
Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG -, Art.
40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der
Schulverband folgende H a u s h a l t s
s a t z u n g:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im V e r w a l t u n g s h a u s h a l t
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 772.400,00
€
u n d
im V e r m ö g e n s h a u s h a l t
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 237.000,00
€
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
S c h u l v e r b a n d s u m l a g e
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im V e r w a l t u n g s h a u s h a l t wird für das Haushaltsjahr 2006 auf 672.800,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).
2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2005 auf 334 Verbandsschüler festgesetzt.
3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.014,37 € festgesetzt.
4. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im V e r m ö g e n s h a u s h a l t wird für das Haushaltsjahr 2006 auf 15.000,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).
5. Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2005 mit insgesamt 334 Verbandsschülern zu Grunde gelegt.
6. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 44,91 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2006 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
7 |
7 |
7 |
0 |