Den Gremiumsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung der Entwurf des Haushaltsplans, sowie die Vorbemerkungen hierzu übermittelt.
Haushaltssatzung
des Abwasserzweckverbandes Südspessart, Stadtprozelten
Landkreis Miltenberg
für
das Haushaltsjahr 2016
Auf Grund der Art 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.335.900 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.890.500 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.050.000 €
festgesetzt
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1.
Betriebskostenumlage
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf
zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll)
wird auf 1.103.400 €
festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.
2.
Investitionsumlage
Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf
zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll)
wird auf 0,00 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 220.000 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Südspessart, Stadtprozelten stimmt dem vorgelegten Haushaltsplan, sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 zu.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungsergebnis: |
||
Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
17 |
15 |
15 |
0 |