Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Den Gremiumsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung der Entwurf des Haushaltsplans, sowie die Vorbemerkungen hierzu übermittelt.

 

Haushaltssatzung

 

des Abwasserzweckverbandes Südspessart, Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2016

 

 

Auf Grund der Art 41 Abs. 1  des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)  und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband  folgende Haushaltssatzung

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit          1.335.900          

und

im Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit          3.890.500                     

ab.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf                                              2.050.000 

festgesetzt

 

                                                          § 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

1.    Betriebskostenumlage

 

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf

zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll)

wird auf                                                                                                           1.103.400 €

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.

 

 

 

 

2.    Investitionsumlage

 

Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf

zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll)

wird auf                                                                                                                   0,00 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.

 

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf                                220.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 7

 

Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.

 

 


Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Südspessart, Stadtprozelten stimmt dem vorgelegten Haushaltsplan, sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

17

15

15

0